Die monatlichen Benutzungsgebühren werden nach der 5. Änderungssatzung der Kindertageseinrichts-Gebührensatzung ab 01.09.2026 den Buchungszeiten entsprechend erhoben:
| Betreuungszeit | In der Kinderkrippe (Kinder im Alter bis 3 Jahre) | Im Kindergarten (Kinder im Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung) | Im Hort (Schulkinder) |
| von 1 – 2 Stunden | 88,00 € | 63,00 € | |
| von 2 – 3 Stunden | 105,00 € | 75,00 € | |
| von 3 – 4 Stunden | 121,00 € | 72,00 € | 87,00 € |
| von 4 – 5 Stunden | 138,00 € | 82,00 € | 99,00 € |
| von 5 – 6 Stunden | 155,00 € | 92,00 € | 111,00 € |
| von 6 – 7 Stunden | 172,00 € | 102,00 € | 123,00 € |
| von 7 – 8 Stunden | 189,00 € | 112,00 € | 135,00 € |
| von 8 – 9 Stunden | 205,00 € | 122,00 € | 147,00 € |
|
von 9 – 10 Stunden |
222,00 € | 132,00 € | 159,00 € |
Mittagessen
Kindern in der Kindertageseinrichtung wird ein Mittagessen angeboten. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, werden als Entgelt je bestelltes Mittagessen 3,00 € (Krippenkinder), 4,20 € (Kindergartenkinder) bzw. 4,80 €
(Hortkinder) erhoben.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Das Mittagessen ist von den Personensorgeberechtigten jeweils bis spätestens Freitag für die kommende Woche im Voraus bei der Leitung der Kindertagesstätte verbindlich zu bestellen. Das Entgelt ist für die bestellten Essen auch bei Nichtinanspruchnahme zu entrichten.
Die Kindertageseinrichtung ist Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 7 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Die Kernzeit ist von 08.00 – 12.00 Uhr. An den gesetzlichen Feiertagen ist geschlossen.



























