Wahl der ehrenamtlichen Richter

03.04.2014

Für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020 findet heuer wieder die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte statt. Sämtliche deutsche Staatsangehörige der Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg, die für dieses Amt geeignet sind, können sich für die Wahl bewerben. Die Meldungen sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf oder im Gemeindeamt Neukirchen, Hauptstr. 2, 94362 Neukirchen einzureichen bis spätestens 08.05.2014. Nähere Auskünfte erteilt die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.

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