16.08.2012 Aus dem Gemeinderat

Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im öffentlichen Auslegungsverfahren für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Lindfeld II" stand im Vordergrund der im Rathaus in Hunderdorf stattgefundenen Sitzung. Wegen geringfügiger Änderungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form beschlossen.

 

Eingangs verwies  Bürgermeister Hans Hornberger auf die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangenen behördlichen Stellungnahmen. Dabei konnte der Ratsvorsitzende resümieren, dass der Baugebietsausweisung „Lindfeld II" grundsätzlich nichts mehr im Wege steht, da durchwegs Einvernehmen mit der Bauleitplanung bestand oder abwägbare Anregungen vorliegen. Aufgegriffen wurde ein Anstoß des Landratsamtes, wonach bezüglich der Aufschüttungen und Abgrabungen eine Höhe von max. 0,75 m zugelassen wird. Verschiedene weitergehende Anregungen des Bundes Naturschutz, Kreisgruppe Straubing, wurden in der Abwägung nicht berücksichtigt, da kein Regelungsgehalt im Bebauungsplan gesehen wurde. Auf Vorbringen der Jagdgenossenschaft wurde ein Feldweg als Gehweganbindung im Bereich der Obstwiese in Richtung Bauernholz aus der Planung genommen. Aufgrund der vorgenommenen geringfügigen Planänderungen beschloss der Gemeinderat eine verkürzte nochmalige öffentliche Auslegung, wobei Bedenken und Anregungen nur noch zu diesen geänderten Punkten vorgebracht werden können. Mit dieser Baugebietserweiterung in Lindfeld werden 22 neue Bauparzellen ausgewiesen, wobei eine Baugebietserschließung zum Frühjahr 2013 vorgesehen ist. Zu einem Baugesuch auf Dachsanierung Teil II der bestehenden Lagerhallen im Gewerbepark Hunderdorf wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Kein Einvernehmen gab es für eine Bauvorlage in Grabmühl 1 A für die Errichtung einer Imkerei mit zwei Bienenhäusern und Wirtschaftsgebäude, da sich dadurch die Gemeinde in der beabsichtigten Ausweisung des Gewerbegebietes „Hofdorf/Grabmühl" in der Entwicklungsmöglichkeit stark beeinträchtigt sieht.

Zur Information gab der Bürgermeister zum Abschluss des öffentlichen Sitzungsteils, dass der Granitglockenturm im Friedhof aufgestellt wurde.  Die Glocke, die bei Beerdigungen das letzte Geleit gibt, wird vom Leichenhaus dann versetzt  und in den Turm eingebaut. Dies erfolgt ggf. bereits im Vorgriff auf den zum Frühjahr des nächstens Jahres verschobenen Abriss des Leichenhauses und den Neubau einer Trauerhalle.

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