Gemeinderatssitzung vom 11.04.2024

Zukünftige Nutzungswünsche für Hotel Schober vorgestellt

Auf der Tagesordnung der Sitzung am 11.04. 24 des Neukirchener Gemeinderates standen neben der Vorstellung der gewünschten zukünftigen Nutzung des Hotel Schobers auch vier Baugesuche sowie die Änderung der Wasserabgabesatzung.

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der gewünschten Nutzung des Hotels Schober. Hierzu informierte Bürgermeister Matthias Wallner über die Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden am Bayerischen Landtag zur Petition der Gemeinde Neukirchen bezüglich der Ablehnung einer geplanten Unterbringung von 75 bis 100 Flüchtlingen im Hotel Schober. Der Petitionsausschuss hat eine Empfehlung beschlossen, dass die angedachte Unterbringung hinsichtlich der Anzahl für Neukirchen nicht tragbar ist und spricht sich für eine deutliche Reduzierung aus. Darüber erhalten die Regierung von Niederbayern und das Landratsamt Straubing-Bogen entsprechende Schreiben. Die Wirtschaftlichkeit ist jedoch stets zur berücksichtigen. Außerdem informierten Anna und Alex Schober über das geänderte Konzept der Schober GmbH & Co. KG, das die Umnutzung des ehemaligen Hotels in eine Wohnanlage für rund 15 sozialschwache Familien, ein Inklusions- und Integrations-Café in Zusammenarbeit mit einer sozialtherapeutischer Einrichtung oder optional mit einer Praxis für Physiotherapie vorsieht. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Weiter ging es mit den Bauanträgen auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Arztpraxis und medizinischer Einrichtung zur Hohen Linde 3, auf Errichtung einer Einzäunung für einen Aufenthaltsbereich am Sportplatz in Schickersgrub 8, auf Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in Mitterkogl 2 sowie auf Aufstockung des bestehenden Zweifamilienhauses mit Anbauten zum Dreifamilienhaus und Errichtung von STB-Mauern in Stippich 12, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

Sodann erläuterte Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann, dass der Bayerische Gemeindetag die Mustersatzung zur Wasserabgabesatzung geändert habe und nun eine Anpassung empfohlen wird. Der Entwurf hierzu ging den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungseinladung zu. Es wurde einstimmig beschlossen, die Wasserabgabesatzung entsprechend zu ändern, sie tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte der Bürgermeister über vergangene und anstehende Termine, ehe eine nichtöffentliche Sitzung stattfand, in der sich das Gremium mit Auftragsvergaben befasste.

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