Kinderreisepass wird abgeschafft

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12.10.2023 veröffentlicht. In diesem Gesetz ist u. a. beschlossen worden, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird.

Reisepass

Kinderreisepässe dürfen somit nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip.

 

Kinderreisepässe wurden von der Gemeinde selbst ausgestellt. Die ab 01.01.2024 auch für Kinder notwendigen Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei ausgestellt, wobei die Bearbeitungszeit drei bis vier Wochen beträgt. Bitte beachten Sie dies bei geplanten Auslandsreisen.

 

Kosten der Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre):

Reisepass: 37,50 EUR
Personalausweis: 22,80 EUR

Die Fingerabdrücke sind beim Personalausweis sowie beim Reisepass ab 6 Jahren Pflicht.

 

 

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