Hinweis zur Räum- und Streupflicht

Die Gemeinde Windberg weist darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis keinesfalls vernachlässigt werden sollte.

Infobild

Die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) aus 2021 schreibt vor, dass Anlieger werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr den Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen haben. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

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