Verkehrsberuhigter Bereich in Bühel entstanden

Im Frühjahr wurde bei einer Verkehrsschau festgestellt, dass in die innerörtliche Straße Bühel in der Gemeinde Neukirchen, die bereits als Zone 30 ausgeführt ist, ein verkehrsberuhigter Bereich integriert werden kann. Da hier ein Spielplatz angrenzt und diese Maßnahme auch ein großer Wunsch der Anwohner war, wurde dies nun umgesetzt

Verkehrsberuhigter Bereich in Bühel

Bild (von links): Die Bürgermeister Matthias Wallner, Gabi Hastreiter und Robert Zimmerer beim Anfang des neu geschaffenen verkehrsberuhigten Bereichs.

Verkehrsberuhigte Zonen sollen das Unfallrisiko minimieren und räumen Fußgängern Vorrang ein. Spielende Kinder und Fußgänger dürfen die komplette Straße nutzen, Autofahrer und Radler müssen hier besondere Rücksicht nehmen. Außerdem gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich folgende Verkehrsregeln: Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden, jedoch darf der Fahrverkehr nicht unnötig aufgehalten werden. Ferner ist nur Schrittgeschwindigkeit (bis sieben Stundenkilometer) erlaubt und ein Parken nur in gekennzeichneten Flächen möglich.

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