Gemeinderatssitzung vom 22.05.2017

Aus dem Gemeinderat

Eingangs erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung sowohl zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Am Schoßweiher 8" als auch zum Antrag auf Anbau von Wohnräumen an das bestehende Wohnhaus und Nutzung als Zweifamilienwohnhaus in Niederhofen 11 sowie zur Errichtung einer Bodenplatte in der bestehenden Scheune in Haggn 26 im Rahmen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

 

Anschließend beschloss das Ratsgremium die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 15 zur Ausweisung des Baugebietes „WA Bühel-Ost" und billigte den Deckblattentwurf in der Fassung vom 22.05.2017. Auch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Bühel-Ost" zur Schaffung von 17 Bauplätzen sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde einstimmig beschlossen. Die Gemeinde bietet mit dem geplanten Wohnbaugebiet am östlichen Ortsrand von Bühel insbesonderen jungen Familien die Möglichkeit ein Eigenheim zu errichten. Die Parzellengrößen bewegen sich zwischen 600 und knapp 800 m². Die Funktion des Ortes Neukirchen als Wohnstandort soll dadurch weiter gestärkt werden. Im Rahmen des Grünordnungsplanes erfolgte eine detaillierte Bestandsaufnahme und Vorabstimmung der Eingriffsregelung mit der unteren Naturschutzbehörde. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden im Planungsgebiet auf einer Fläche von rund 6.000 m² erbracht. Hierbei handelt es sich vor allem um die Entwicklung einer Extensivwiese, den Umbau eines Nadelholzforstes in einen standortgerechten Laubmischwald und Ersatzmaßnahmen für eine gesetzlich geschützte Nassfläche von rd. 150 m². Der Nord- und Ostteil der geplanten Bauflächen liegt im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald. Der Gemeinderat beantragt aus diesem Grunde zur Umsetzung des Bauleitplanes die Befreiung bzw. Herausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Die Planunterlagen werden im Juni öffentlich ausgelegt und den Behörden zur ersten Anhörung übersandt.


Erster Bürgermeister Seidenader informierte über die Vorsprachen von Bürgern, dass die Einmündung der Straßen „Auf der Au" und „Im Wiesengrund" in die Bayerwaldstraße aufgrund parkender Autos unübersichtlich sei. Auch eine gesicherte Überquerungshilfe der Staatsstraße St 2139 im Bereich Schickersgrub / Haggn zur Nutzung der beiden Sportplätze, des Festplatzes sowie der Reitanlage Schober wird von den Bürgern gewünscht. Der Gemeinderat beschloss diesbezüglich einstimmig, dass eine Verkehrsschau mit dem Staatlichen Bauamt, dem Landratsamt als Untere Verkehrsbehörde und der Polizei beantragt wird, mit dem Ziel, eine Ampelregelung zu erreichen.

 

Anschließend gab Bürgermeister Seidenader das Anschreiben der E-WALD GmbH samt Angebote zum Ankauf bzw. zur Anmietung eines Elektroautos Renault Zoe bekannt. Die Bereitstellung des derzeit vorhandenen E-Autos durch die Firma E-WALD GmbH im Rahmen der MOVE-Aktion läuft in wenigen Wochen aus. Der Gemeinderat sprach sich nach eingehender Beratung und Erörterung einvernehmlich dafür aus, eine Anschaffung oder Anmietung in das Jahr 2018 zu verschieben. Der Gemeinderat sieht als wesentliche Entscheidungskriterien für einen positiven Beschluss die Nutzungshäufigkeit des E-Autos durch private Nutzer und die Einbindung des E-Autos in touristische Angebote.

 

Danach gab Bürgermeister Seidenader den Antrag der Feuerwehren Neukirchen, Obermühlbach und Sparr auf Neu- und Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrausrüstungsgegenständen bekannt. Der Gemeinderat beauftragte und ermächtigte den Bürgermeister, den Auftrag nach Eingang der Angebote an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben und billigte die zu erwartenden Überschreitungen bei den jeweiligen Haushaltsstellen. Der Gemeinderat betonte dabei, dass im nächsten Haushaltsjahr die Ausgaben auf unbedingt notwendige Ersatzbeschaffungen zu beschränken sind.

 

Der Vorsitzende informierte die Mitglieder des Ratsgremiums darüber, dass das Motorradlärm-Display an der Staatsstraße Neukirchen – St. Englmar im Bereich Bachersgrub am 15.05.2017 offiziell in Betrieb genommen wurde.

 

Sodann nahm der Gemeinderat das Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 03.05.2017 zur Kenntnis, in dem die Auflösung der dezentralen Asylbewerberunterkunft in der Bayerwaldstr. 8 spätestens bis 31.12.2017 bekannt gegeben wurde.

 

Dann wurde über die Schadenshöhe des Einbruchs in der Grundschule und der Kindertagesstätte St. Martin informiert. In der Grundschule beziffert sich der Schaden auf ca. 3.300 Euro, im Bereich der Kindertagesstätte auf ca. 1.300 Euro.

 

Bürgermeister Seidenader gratulierte Herrn Hans-Jürgen Zimmerer zur Weiterbildung zum qualifizierten Spielplatzprüfer, durch die er nun befähigt ist, die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen und Spielplatzgeräten durchzuführen.

 

Gedankt wurde auch dem Obst- und Gartenbauverein Neukirchen für die Bepflanzung des Pflanz- und Blumenbeets beim Friedhofparkplatz.

 

Anschließend wurden die Änderungen der Geschäftszeiten der Sparkassenfiliale Neukirchen bekannt gegeben, die ab dem 01.07.2017 nur mehr jeweils am Dienstag und am Freitag ganztägig geöffnet ist; die Öffnungszeiten am Donnerstag entfallen.

 

Zum Schluss informierte Bürgermeister Seidenader über den am 21.06.2017 stattfindenden Elternabend an der Grundschule mit Vorstellung der Betreuungsangebote offene Ganztagesgruppe und Mittagsbetreuung.

 

In einem umfangreichen nichtöffentlichen Teil beschäftigte sich das Ratsgremium mit grundstücksrechtlichen und notariellen Angelegenheiten sowie Vorkaufsrechtsanfragen.

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