02.07.2015 Aus dem Gemeinderat

Die Beauftragung des Geländeaufmaßes für den Allwetterplatz bei der Mittelschule, die Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald, Kapitel B II, Siedlungswesen und die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Wegern I“ durch Deckblatt Nr. 12 standen im Mittelpunkt der Beschlussfassungen in der jüngsten Ratssitzung.

                                                                                                                                    

Eingangs gab Bürgermeister Hans Hornberger die Kostenangebote für die Schließanlage beim An- und Ausbau der Kinderkrippe bekannt. Mit dem Auftrag an die Schlüsselzentrale Biederer, Bogen, wurde vom Gemeinderat bei Kosten von rund 6.500 Euro ein weiteres Gewerk zur Fertigstellung des Bauprojektes vergeben. Für die geplante Errichtung des Allwetterplatzes einschließlich Einzäunung und der Anlage eines Parkplatzes im Bereich der Mittelschule wurde für die Erstellung des Geländeaufmaßes eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Ratsgremium erteilte der Firma Alfons Schwarzmüller, Vermessungsbüro, Offenberg, den Zuschlag bei Kosten von rund 1.500 Euro.

 

Geschäftsleiter Hans Pollmann erläuterte den Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes Donau-Wald nach dem Stand April 2015 zum Kapitel B II „Siedlungswesen samt Umweltbericht“. „Dazu wurden weder Anregungen und Bedenken vorgebracht, da Belange der Gemeinde nicht berührt sind“, stellten die Damen und Herren des Gemeinderates einmütig fest. Fortfahrend wurden dem Beschlussgremium zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Wegern I“ durch Deckblatt Nr. 12 die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen bekannt gegeben. Nach Erörterung wurde der Abwägungsbeschluss zu den Bedenken und Anregungen gefasst, wonach die Deckblattänderung nochmals geändert wird. Diese neue Deckblattfassung wird dann zur nächsten Sitzung für den anstehenden Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Mit der ersten Änderung der Geschäftsordnung hatte sich sodann der Gemeinderat zu befassen. Die Anpassung in § 35 Abs. 3 wurde aufgezeigt und sodann beschlossen mit der Festlegung der neuen Bekanntmachungstafel bei der Grundschule. Dafür entfällt die bisherige Amtstafel gegenüber Baier-Edbauer.

 

Dem Gemeinderat lag der Bauantrag auf Errichtung eines Satteldaches auf der bestehenden Garage in der Fichtenstraße 21 vor. Dazu wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt und der gebotenen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Dachneigung (7?) und der Dachdeckung (Trapezblech) zugestimmt. Bürgermeister Hornberger informierte den Gemeinderat über die Vergabe der Glaserarbeiten für den Pavillon am Grundschulvorplatz an die Fa. Poiger, Windberg, bei einer Auftragssumme von etwa 2.700 Euro und über das Schreiben des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Straubing-Bogen vom 15.06.2015, wonach der Friedhof Hunderdorf beim Wettbewerb „Unser Friedhof-Ort der Würde, Kultur und Natur“ mit dem dritten Platz ausgezeichnet wurde. Weiterhin wurde der Abschluss der Asphaltierungsarbeiten der Friedhofswege im westlichen Friedhofsabschnitt bekanntgegeben und das Schreiben der Kirchenstiftung St. Nikolaus vom 13.Juni, wonach die Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten ab 01.09.2015 erfolgt. Aufgezeigt wurde auch die von Seiten der Polizei verkehrsrechtlich genehmigte Entwurfsplanung des Ingenieurbüro Sehlhoff zur Umgestaltung der Einmündung Straße Lindfeld in den Quellenweg. Der Gemeinderat stimmte dieser Entwurfsplanung grundsätzlich zu. Eine unterbrochene Blockmarkierung als sichtbare Fahrbahnabgrenzungslinie zwischen Quellenweg und Straße Lindfeld ist noch ergänzend in die Planung aufzunehmen und mit der Polizei abzustimmen. Das Ingenieurbüro Sehlhoff wurde zur Durchführung der Maßnahme beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen.

 

Thematisiert wurde der Hinweis aus der Bevölkerung, dass einige Kinder die Gemeindeverbindungsstraße Hunderdorf-Lintach mit dem Skateboard nutzen und dadurch Gefährdungen für Kraftfahrzeuge bzw. für die Kinder auftreten können. Die Gemeinde wurde aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Skateboardfahrten im Interesse der Verkehrssicherheit einzustellen. Die Gemeinde werde versuchen, die Eltern auf diese Gefahrenlage ihrer Kinder hinzuweisen mit dem Ziel, dass das Skateboardfahren auf der abschüssigen Straße künftig unterbleibt. Abschließend wurde zur Homepage der Gemeinde auf den neu eingestellten Veranstaltungskalender verwiesen, nachdem der Landkreis hierfür den Anbieter gewechselt hat. Die Suchfunktion für Veranstaltungen könne aber derzeit programmbedingt leider noch nicht genutzt werden.

 

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