Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf | Online: https://www.hunderdorf.de//
Sie sind hier: Gemeinde Neukirchen > Rathaus & Service > Rathaus > Aufgaben
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.
Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).
Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sandra Rother | 09422 8570-16 | 002 | |
Elisabeth Baumgartner | 09422 8570-28 | 002 | |
Carmen Holzapfel | 09422 8570-0 | 004 | |
Lisa Macht | 09422 8570-41 | 004 |