Aus der Sitzung vom 03.02.2022

In der vergangenen Sitzung des Hunderdorfer Gemeinderates standen neben den Planungen für das Bürger- und Vereinshaus auch Beschaffungen für die Feuerwehr, verschiedene Vorgänge zu Bauleitplanverfahren sowie drei Baugesuche auf der Tagesordnung.

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit den Planungen für das Bürger- und Vereinshaus, das im ehemaligen REWE-Gebäude entstehen soll. Die Honorarkosten für die Architektenleistungen für die Generalsanierung samt eines bedarfsnotwendigen Erweiterungsneubaus überschreitet nach den aktuellen Schätzungen den EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen, sodass eine europaweite Ausschreibung durchzuführen ist. Hierzu erläuterte Architekt Thomas Eckert von Dömges Architekten AG, Regensburg, die verschiedenen Vergabeverfahren und -abläufe bei angenommenen Projektkosten von rund vier Millionen Euro. Die Gemeinderatsmitglieder werden nun Vergleichsobjekte besichtigen und anschließend über das Vergabeverfahren entscheiden.

Sodann stellte der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hunderdorf, Michael Krieg, den Jahresbericht der Ortsfeuerwehren vor und informierte über die notwendigen Ergänzungsbeschaffungen für das Jahr 2022 in Höhe von rund 17.900 Euro brutto. Der Gemeinderat genehmigte die Ergänzungsbeschaffungen unverändert und beauftragte die Verwaltung, einen entsprechenden Ausgabenansatz in der Haushaltsplanung aufzunehmen.

Weiter ging es mit der Beschaffung eines Gerätewagenvorwarners für die Feuerwehr Hunderdorf. Die Kosten für eine LED-Vorwarneinrichtung als Dachaufsetzer betragen rund 9.500 Euro brutto, wobei jedoch eine staatliche Förderung gemäß der aktuellen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien in Höhe von 5.500 Euro zu erwarten ist. Als Fahrzeug, auf dem der Vorwarner montiert werden soll, ist ein Auto mit Beschaffungskosten von rund 15.000 Euro vorgesehen. Das Gremium beschloss, den Förderantrag für die Vorwarneinrichtung bei der Regierung von Niederbayern zu stellen und die LED-Tafel sowie das Auto bei Gesamtkosten bis maximal 25.000 Euro zu beschaffen. Der Feuerwehrverein beteiligt sich an den verbleibenden Gesamtkosten zur Hälfte.

Anschließend wurden dem Gremium die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf V“ bekannt gegeben. Nach Erörterung wurde der Abwägungsbeschluss gemäß der Empfehlung des Architekturbüros mks, Ascha, gefasst und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Es lagen Bauanträge auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Hubertusstraße 9 und auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Lagerscheune in Hoch 45 vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Zum Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten im Quellenweg 24 a konnte das Einvernehmen aufgrund mehrerer Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erteilt werden. Aus diesem Grund lag gleichzeitig der Antrag auf Änderung des Bebauungs- mit integriertem Grünordnungsplanes „Hochfeld-Süd“ durch Deckblatt Nummer 7 vor, die die Voraussetzungen für den Bau des Mehrfamilienhauses schafft. Das Gremium beschloss, den Bebauungsplan ändern zu wollen und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Zum Aufstellungsverfahren des Bebauungs- und Grünordungsplanes „SO Photovoltaikanlage Raststätte Bayerwald“ der Stadt Bogen erhielt die Gemeinde Hunderdorf die Möglichkeit, im Rahmen der Behördenbeteiligung Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungen und beschloss, keine Einwendungen zu erheben.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

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