Aus der Sitzung vom 02.06.2022

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Erweiterung der Kindertagesstätte Hunderdorf, wozu Architektin Katharina Wagner verschiedene Planungsvarianten erläuterte. Nach Erörterung und Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten beschloss der Gemeinderat, die Pläne für den Neubau der zweigruppigen Kinderkrippe in eingeschossiger Bauweise westlich des Bestandsgebäudes in der Hauptstraße 30 mit einer Anbindung durch ein Foyer an das Bestandsgebäude und für die Unterbringung einer Kindergartengruppe im Gebäude der Hauptstraße 30 vorsieht. Für die Errichtung der Kindergartengruppe müssen aus brandschutztechnischen Gründen Umbauarbeiten im Außentreppenhaus und im Sanitärbereich des Bestandsgebäudes in der Hauptstraße 30 vorgenommen werden. Die vorläufigen Kostenschätzungen für diese Variante belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Außerdem wurde beschlossen, dass auch die Möglichkeiten einer künftigen Installation einer Solaranlage auf dem Dach des Krippenneubaus geprüft werden sollen.

Weiter ging es mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Weinberg I“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch die Stadt Bogen, wozu die Gemeinde Hunderdorf im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung Einwendungen erheben kann. Es wurde beschlossen, keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung vorzutragen, da die Gemeinde Hunderdorf durch das Vorhaben nicht berührt wird.

Zu den Bauanträgen auf Anbau einer Fertigungshalle an die bestehende Werkstatt in der Thananger Straße 24 a, Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Traktor- und PKW-Garage als Ersatzbau in Weinberg 1, Errichtung einer Reihengarage als Kleinteillager zur Erweiterung des Zimmereibetriebes in Ehren 13, Errichtung eines Carports in der Friedenstraße 32, Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Wohnhauses in der Windberger Straße 14, Neubau eines Doppelhauses in der Friedenstraße 4 b und 4 c sowie auf Neubau von vier Doppelhäusern auf den Grundstücken am Försterweg 7 und 21, 9 und 19, 11 und 17 sowie 13 und 15 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Zum Antrag auf Nutzungsänderung von einer Lagerhalle zum Metallrecycling und die Errichtung einer Lagerfläche im Nolteweg 12 konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Max Höcherl über den Eingang des Zuwendungsbescheides für das Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Neukirchen und Hunderdorf in Höhe von 108.750 Euro bei einem Fördersatz von 75 Prozent. Außerdem teilte er mit, dass die Bürgerversammlung am 10. Juni 2022 im Steinburger Hof stattfindet.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

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