22.02.2016 Aus der Gemeinschaftsversammlung

Gemeinschaftsvorsitzender, Bürgermeister Hans Hornberger (Hunderdorf) eröffnet die im Rathaus Hunderdorf einberufene Gemeinschaftsversammlung. Schwerpunkt der Sitzung war der Haushaltsplan für das Jahr 2016, der mit einem Gesamtetat von 1.119.200 Euro einmütig aufgestellt wurde. Die Gemeinschaftsversammlung ist das zuständige Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg.

Symbolhafte Andeutung des Hunderdorfer Gemeinderats (Piktogramm)

Eingangs wurde der Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinschaftsversammlung vorgelegt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Hans Gstettenbauer (Windberg) gab bekannt, dass sich keine Prüfungsbemerkungen ergeben haben. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Beschlussgremium einmütig die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit 1.808.407 Euro fest. Zugleich wurde Entlastung erteilt.

 

Sodann ging`s an die Beratung des Haushaltsplans 2016, dessen Entwurf zusammen mit dem Vorbericht und dem Stellenplan den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Gemeinschaftsvorsitzender Hornberger und Kämmerer Josef Michl erläuterten die wichtigsten Ansätze der Haushaltszahlen, den Vorbericht und den Stellenplan. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde abschließend der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen erlassen. Der Gesamtetat von 1.119.200 Euro (Vorjahr 1.023.700 Euro) beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.014.900 Euro und im Vermögenshaushalt auf 104.300 Euro. Die Verwaltungsumlage wurde mit 797.700Euro festgesetzt, wobei sich pro Einwohner eine Umlage von 131,66.Euro errechnet (Vorjahr 130,98 Euro).

Als Berechnungsgrundlage dazu wurde dem statistischen Einwohnerstand vom 30.06.2015 zugestimmt. Es ergibt sich für die Gemeinde Hunderdorf bei 3.250 Einwohnern eine Verwaltungsumlage von 427.880,01 Euro, für die Gemeinde Neukirchen mit 1.741 Einwohnern 229.212,03Euro und für die Gemeinde Windberg      bei 1.068 Einwohnern 140.607,96 Euro. Eine Kreditaufnahme für etwaige Investitionen war nicht erforderlich.

 

Als größere Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft sind vorgetragen die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 102.500 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 49.800. Euro und die Verwaltungsumlage der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 797.700 .Euro. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 753.300 Euro, die EDV-Kosten mit ca.55.000 Euro und die Miete für das Rathaus in Höhe von 25.000.Euro. Als größte Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt eingeplant, die Anschaffung eines Servers für die EDV und Softwaranschaffungen in Höhe von ca. 28.000 Euro, der Ankauf einer neuen Telefonanlage mit einem Haushaltsansatz von 15.000 Euro und die Möblierung des Personalraum mit veranschlagten Kosten von 5.000 Euro.

 

Durchgewunken wurde fortfahrend die erste Änderungssatzung der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung wegen des neuen Standorts einer Bekanntmachungstafel der Gemeinde Hunderdorf bei der Grundschule. Im nichtöffentlichen Teil wurden Personalangelegenheiten behandelt und dabei unter anderem die Einstellung von zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen, eine befristet als Mutterschutzvertretung, beschlossen.

 

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