13.12.2018: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Aufstellung der Einbeziehungs-satzung „Gaishausen Nord“ und nahm die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwä-gungsempfehlung der HIW Gesellschaft von Architekten mbH, Bogen, im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Der Stellungnahme wurde zugestimmt und der Erlass der Einbeziehungssatzung „Gaishausen Nord“ beschlossen. Sobald die noch benötigten Dienstbarkeitsregelungen beziehungsweise die Eintragung der Reallast für die geforderten Ausgleichsflächen vorliegen, wird die Satzung ausgefertigt. Im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung Kleinlintach durch die Stadt Bogen hat die Gemeinde Hunderdorf als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben. Die Außenbereichssatzung soll den Charakter der Siedlung erhalten, aber gleichzeitig eine angemessene Lückenschließung und Nachverdichtung ermöglichen. Hierzu bestehen seitens der Gemeinde Hunderdorf keine Einwendungen. Dem Gemeinderat werden die Schreiben des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Straubing, und des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Gebietsänderung der Stadt Bogen und der Gemeinde Hunderdorf bekannt gegeben. Die bestehende Gemeinde-gebietsgrenze läuft aufgrund einer Änderung der Flurstücksgrenzen innerhalb gleich bewirt-schafteter Flächen und ist in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar. Nun soll die Gemeindege-bietsgrenze in die neuen Flurstücksgrenzen gelegt werden, damit sie kartenmäßig klar fest-gelegt und auch in der Örtlichkeit erkennbar ist. Hierzu wurde von der Gemeinde Hunderdorf eine Stellungnahme erbeten. Der Gemeinderat erteilte sein Einverständnis, dass das Flur-stück 2258/3 der Gemarkung Oberalteich mit einer Fläche von 599 m² aus der Stadt Bogen ausgegliedert und zur Gemeinde Hunderdorf eingegliedert wird. Sodann erläuterte Breitbandpate und VG-Mitarbeiter Sepp Drexler drei mögliche Varianten bezüglich der weiteren Vorgehensweise im Breitbandausbau, da nach Auswertung der ein-gegangenen Angebote in der Sitzung vom 4. Oktober seitens der Gemeinde ein Eigenanteil von über 2 Millionen zu schultern wäre. Der Gemeinderat beschloss die Variante, im Rahmen einer Nachverhandlung das bestehende Auswahlverfahren fortzuführen und Kostenein-sparungen durch eine oberirdische Bauweise, beispielsweise durch Führung der Glasfaser-leitung auf bestehenden Telefonmasten. Anschließend behandelte das Gremium die in der Bürgerversammlung am 9. November vor-getragenen Anliegen der Bürger. Bürgermeister Hans Hornberger informierte über den An-trag, an der Staatsstraße St 2139 einen Mittelstreifen in der Fahrbahn in Haselquanten, Höhe Schafberg, anzubringen. Grund dafür wären Lastwagen, die teilweise mehr als die ihnen zustehende Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig keinen entsprechenden Antrag an das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger zu stellen. Sodann erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Falkenstraße 3, Neubau einer Garage mit Carport in Ehren 22 a, sowie Neubau eines Wirtschafts- und Lagergebäudes in Ehren. Auch einem Bauantrag auf Wiedererteilung der Baugenehmigung auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle in Riglberg 1 wurde zugestimmt. Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Hornberger über das Protokoll des Landratsamtes zur Verkehrsschau am 15. November an der Staatsstraße St 2139. Es wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde in Zukunft gelegentlich ein Temposys-Gerät in der Bahnhofstraße aufstellen wird. Außerdem darf vom Antragsteller ein Spiegel in Wegern auf-gestellt werden, ein beantragtes Wildwechsel-Zeichen von Ehren nach Riglberg wird jedoch nicht angeordnet. In der nichtöffentlichen Sitzung befasste sich das Gremium mit Vorkaufsrechts-, Grund-stücks- und Vertragsangelegenheiten.

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