Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.11.2025, Az.: 21-6411/2, wurde der Gemeinde Hunderdorf bis auf Widerruf die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung eines namenlosen Grabens zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Rammersberg erteilt.
Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des Niederschlagswassers.
Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende Plan liegen in der Zeitvom 15.12.2025 bis 29.12.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf Zi.-Nr 04 / EG während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Zudem wird der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende Plan in der Internetpräsenz der Gemeinde Hunderdorf unter folgendem Link:
https://www.hunderdorf.de/index.php?id=0,266 veröffentlicht. (Ab dem 15.12.2025 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download zur Verfügung).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Gemeinde Hunderdorf
01.12.2025
H ö c h e r l
Erster Bürgermeister













