Der Gemeinde Hunderdorf, in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Straße 4, 94336 Hunderdorf, wurde mit Schreiben vom 11.09.2024 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Teilbereich des Ortes Steinburg und aus dem Baugebiet „Wegern“ in den Bogenbach erteilt.
Die gehobene Erlaubnis mit der Rechtsbehelfsbelehrung und dem dazugehörigem Plan nach Art. 69 Bayer. Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz liegen
vom _______14. Oktober 2024_______ bis ____28. Oktober 2024_____ in der Gemeinde Hunderdorf, Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Straße 4, 94336 Hunderdorf, zur Einsichtnahme aus. Zudem sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen in der Internetpräsenz der Gemeinde Hunderdorf veröffentlicht.
Straubing, 30.09.2024
Gemeinde Hunderdorf