Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024

Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung des Hunderdorfer Gemeinderates stand neben verschiedenen Bauleitplanverfahren und diversen Bauanträgen auch der Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024. Nachdem seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters die geplanten Einnahmen und Ausgaben erläutert wurden, wurde die Haushaltssatzung 2024 mit einem Rekordvolumen in Höhe von rund 17,3 Millionen Euro erlassen.

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gremium das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 vorgelegt. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von rund 6.829.013 Euro und im Vermögenshaushalt von rund 4.927.042 Euro. Nachdem das Gremium hiervon Kenntnis nahm, folgte die Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024. Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterte hierzu den Vorbericht zum Haushaltsplan sowie die wichtigsten Haushaltszahlen und den Stellenplan.
Die Realsteuerhebesätze bleiben in diesem Jahr wieder unverändert bei 330 Prozent bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Die größten Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 2.208.000 Euro, die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.089.500 Euro und die Gewerbesteuereinnahmen mit 950.000 Euro dar. Bei der Grundsteuer wird mit Einnahmen in Höhe von 419.200 Euro gerechnet, die Betriebskostenförderung für die Kindertagesstätten wird etwa 635.800 Euro betragen. Gleichzeitig stehen auch Ausgaben im Verwaltungshaushalt zu Buche, beispielsweise die Kreisumlage als größte Ausgabe mit 1.954.000 Euro, Zahlungen für die Kinderbetreuung mit 1.064.400 Euro sowie Personalausgaben mit 633.700 Euro. Die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft beträgt 529.000 Euro, die Schulverbandsumlage 345.200 Euro, die Grundschulumlage 237.300 Euro.
Bürgermeister Max Höcherl präsentierte anschließend die zahlreichen Investitionen, welche die Gemeinde Hunderdorf im laufenden Jahr 2024 tätigen wird. Die größten Ausgaben in Höhe von 1.600.000 Euro sind für die Schaffung neuer Krippenplätze eingeplant, gefolgt von den Kosten für den Breitbandausbau in Höhe von 949.400 Euro, wobei hierfür jedoch eine Förderung in Höhe von 853.000 Euro zu erwarten ist. Die ersten Kosten für die Brandschutzsanierung der Grund- und Mittelschule belaufen sich auf 656.000 Euro, für die Erschließung des Baugebietes Ehren II sind 557.700 Euro eingeplant. Außerdem steht ein Teil der Anschaffungskosten für ein neues Feuerwehrfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Au in Höhe von 130.000 Euro bei Gesamtkosten von 265.100 Euro zu Buche. Neben diesen größeren Maßnahmen stehen auch verschiedene andere Investitionen, wie Straßenbaumaßnahmen, die Restkosten für die Fett- und Sandfangwaschanlage der Kläranlage, der Anbau zum Tennisheim oder die Sanierung der Außenfassade und des Daches der Mittelschule, an. Zur Finanzierung der vielfältigen Aufgaben und Investitionen ist für das Jahr 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.676.800 Euro vorgesehen. Anschließend wurde die Haushaltssatzung 2024 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.974.700 Euro im Verwaltungshaushalt und 10.338.600 Euro im Vermögenshaushalt erlassen.

Weiter ging es mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und der Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplänen zur Schaffung der Sondergebiete „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf VI und VII“. Hierzu wurden jeweils die Abwägungs- und Feststellungsschlüsse gefasst und die Bebauungspläne als Satzung beschlossen.

Sodann befasste sich das Gremium mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Hofdorf 1“. Hierzu wurde die Abwägungsempfehlung der Landschaftsarchitektin Nicole Nicklas, Kirchdorf im Wald, bekannt gegeben und anschließend der Abwägungsbeschluss gefasst. Außerdem wurde beschlossen, eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Es lagen Bauanträge auf Neubau einer Unterstellhalle mit Carport und Nutzungsänderung eines ehemaligen Blumenladens in einen Lagerraum in der Bahnhofstraße 15, Rodungserlaubnis von Teilflächen in Gaishausen, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage im Försterweg 10, ein Antrag auf Abgrabungsgenehmigung in Ebenthan 1 sowie auf Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Lagerhalle in Sollach 3 vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten befasste.

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