Bibliothekts-Gebührensatzung

Die Gemeinde Hunderdorf erlässt aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) folgende

 

Gebührensatzung

 

§ 1

Gebührenerhebung

Für die Benutzung der Gemeindebibliothek Hunderdorf - Neukirchen - Windberg werden Gebühren erhoben.

 

§ 2

Jahresgebühren

Die jährliche Gebühr beträgt unabhängig von der Zahl der Entleihungen für:

Erwachsene ab 18 Jahre 5,00 €

Minderjährige bis 18 Jahre frei

Inhaber der Bayer. Ehrenamtskarte frei

 

§ 3

Servicegebühren

Erstausstellung eines Leseausweises 1,50 €

Ersatzausstellung eines Leseausweises 2,00 €

 

§ 4

Säumnisgebühren, Mahngebühren

(1) Säumnisgebühren

Wird die Leihfrist überschritten, so ist für jede angefangene Woche der Leihfristüberschreitung bis zur Erstellung des Leistungsbescheides eine Säumnisgebühr zu entrichten.

Säumnisgebühr je angefangene Woche 0,50 €

(2) Mahngebühren für alle Benutzergruppen

Ist die Leihfrist um mehr als 2 Wochen überschritten, wird der/die Entleiher/in gemahnt.

Die Mahngebühr einschl. Porto betragen:

Erste Mahnung 2,00 €

Zweite Mahnung 2,00 €

Leistungsbescheid 5,00 €

Gebührenmahnung 2,00 €

 

§ 5

Gebührenschuldner/in

Gebührenschuldner/in ist der/diejenige, auf dessen/deren Namen der Bibliotheksausweis ausgestellt ist, bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in.

 

§ 6

Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die gebührenschuld entsteht mit der Ausleihe sowie der Inanspruchnahme der Serviceleistungen. Sie wird zum Zeitpunkt der Übergabe fällig. Säumnisgebühren werden mit dem 3. Tag der Fristüberschreitung fällig.

 

§ 7

Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am 17.10.2010 in Kraft.

 

In der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 12.12.2013 (Inkraft seit 01.01.2014)

 

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