Aus der Sitzung vom 16.09.2021

Änderung Bebauungsplan Wegern und Einbeziehungssatzung Windberger Straße als Satzung beschlossen.

Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung standen die Aufstellung bzw. die Weiterführung der Verfahren für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Hofdorf, der Aus-legungsbeschluss für das Baugebiet Ehren und ein Baugesuch.

Infobild

Eingangs der Sitzung stellte Bürgermeister Max Höcherl die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Wegern durch das Deckblatt Nr. 13 in der Satzungsfassung vor. Nach dem der notwendige Städtebauliche Vertrag zwischenzeitlich zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller abgeschlossen wurde, fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss. Anschließend beschloss das Gemeindegremium die Abwägung zu der im Rahmen der erneuten und beschränkten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Hofdorf III und führte den Satzungsbeschluss herbei. Im Anschluss stellte der Gemeindechef den Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 13b Baugesetzbuch mit integriertem Grünordnungsplan für ein Baugebiet „Ehren II“ vor. Auf der gegenüberliegenden Gemeindestraßenseite des bestehenden Baugebiet Ehren sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für sieben Parzellen eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden. Mit der vorliegenden Fassung ist nun die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Vom Gemeinderat wurden die vorliegenden Stellungnahmen im Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung Windberger Straße 14 abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst. Eine einstimmige Abwägungsentscheidung zu den eingegangenen Stellungnahmen zur Deckblattänderung zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan für ein Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf V fällte der Gemeinderat, ebenso wie den Feststellungsbeschluss hierzu.

Die Entscheidungen über den Antrag auf Einleitung der Bauleitplanverfahren für ein weiteres Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf VI wurden zurückgestellt, bis der Gemeinde das Ergebnis des vom Zweckverband Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe in Auftrag gegebene geologische Gutachten zur Standorteignung für einen weiteren Tiefbrunnen vorliegt. Keine Einwände vorzubringen hatte der Gemeinderat zu den Bauleitplanungsverfahren der Stadt Bogen für die Sondergebiete Photovoltaik Waidholz I und II. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz in der Hauptstraße 8 a mit einem ergänzenden Hinweis erteilt.

Bürgermeister Höcherl informierte über den Eingang des Zuwendungsbescheides des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf für das Vorhaben Gewässer III. Ordnung Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für den Graben Hoch und den Lintacher Graben. Demnächst erfolgt die beschränkte Ausschreibung der Planungsleistungen hierzu.

Weiter gab er den Sachstand des Treffens mit den Bürgermeisterkollegen aus Sankt Englmar und Neukirchen mit MdL Josef Zellmeier und Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wegen der Erstellung eines Sturzflutenkonzepts bekannt. In einem weiteren Ortstermin wurde der Gemeinde und Feuerwehreinsatzkräften die Einsatzmöglichkeiten und die Wirkungsweise einer mobilen Hochwasserschutzeinrichtung vorgestellt. Weiter informierte der Erste Bürgermeister über den Baustart zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Hunderdorf, die laufenden Bauarbeiten zur Sanierung der Thananger Straße und der Turnhallensanierung mit vordringlicher Fertigstellung des Zu- und Eingangsbereichs zum Hallenbad, um die Schwimmbadnutzung zu können. Gute Akzeptanz erfahre auch der fertiggestellte Fitnesspfad am Sportplatz, gefördert über die Initiative der ILE nord23. Gemeinderätin und Jugendbeauftragte Michaela Kunze-Venus informierte über das hervorragend angenommene und erfolgreich durchgeführte Sommerferienprogramm mit 19 Veranstaltungen, zusammen mit 53 Betreuern und 83 Kindern. Hierfür sprach der Bürgermeister der Organisatorin und allen Mitwirkenden den Dank der Gemeinde aus. Mit den Beschlussfassungen zu Vertragsangelegenheiten, Auftragsvergaben und Vorkaufsrechtsangelegenheit hatte sich der Gemeinderat im nicht öffentlichen Teil zu befassen.

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