Aus dem Gemeinderat vom 17.12.2020

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Eingangs erläuterte Erster Bürgermeister Max Höcherl, dass drei Architekturbüros um Vorlage von Planungs- und Gestaltungsentwürfen für eine zukünftige Umgestaltung des ehemaligen REWE-Verkaufsmarktes zu einem Bürgerhaus in der Hauptstraße, unter Berücksichtigung der von Seiten des Gemeinderates vorgegebenen Intentionen, gebeten worden waren und zwei zugesagt hätten. Architekt Christian Illner vom Architekturbüro Gutthann-HIW Architekten GmbH, Bogen und Architekt Werner Hillmann Architekturbüro MKS, Ascha, stellten jeweils ihre Konzeptionsvorschläge vor. Für die Gestaltung des Haupttraktes, der eine Nutzung als abteilbare Veranstaltungs- und Eventhalle, aber auch zur Vereinsnutzung zulässt, die Umgestaltung des Nebenanbaus für Küche/Catering, einem zentralen Sanitärbereich und einem evtl. Gebäudeanbau wurden variable Varianten vorgestellt, ebenso für die Unterbringung eines gewerblichen Bereiches (Gastrogewerbe) und weiterer Bedarfsräume in einem künftigen erdgeschossigen Gebäudeanbau. Aufgezeigt und erläutert wurden verschiedene Gebäudeaußengestaltungen, sei es für eine künftige Nutzung des ehem. Verkaufshallenbereichs im Bestandumbau mit Dachkonstruktionserhaltung oder durch Gebäudeaufstockung mittels Holzaufbau, sei es mittels Satteldach- oder Flachdachvarianten. Der Gemeinderat traf noch keine abschließende Entscheidung, weil noch Klärungsbedarf hinsichtlich der zukünftigen Dachkonstruktion- bzw. Form, einer energieeffizienten Gebäudenutzung auch in Bezug auf die Möglichkeiten der Lüftungstechnik und Klimatisierung und in Bezug auf die bauliche Außen- und Innengestaltung eines zukünftigen Anbaues gesehen wurde.

Weiter informierte der Gemeindechef über die Planung der Kath. Kirchenstiftung Hunderdorf an der Nordostseite der Pfarrkirche St. Nikolaus einen barrierefreien Zugang mittels Rampe und zwei Behindertenparkplätze zu schaffen und deren Anfrage, ob diese Maßnahme zusammen mit einer zukünftigen gemeindlichen städtebaulichen Maßnahme für das Areal in der Kirchgasse 2, förderfähig gestaltet werden könnte.

Nachdem nach Auskunft der Regierung von Niederbayern grundsätzlich die Möglichkeit der Förderfähigkeit unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gesehen wird, beschloss der Gemeinderat seine Bereitschaft bei zukünftigen Maßnahmen für die Kirchgasse 2 auch die Errichtung des barrierefreien Zugangs an der Nordostseite der Pfarrkirche St. Nikolaus, als Teil in die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme einzubeziehen zu wollen, wenn die notwendigen weiteren förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.

Jeweils einstimmig erteilte das Gemeindegremium das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen auf Neubau einer Doppelhaushälfte in Hubertusstraße 27, dem Neubau einer Doppelhaushälfte in Hubertusstraße 29, der Errichtung eines Carports am Baugrundstück in Wegern 15, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung mit Stellplatz in Hubertusstraße 17, dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Martinstraße 14 und die Erweiterung des best. Carport in der Lärchenstraße 19.

Der Antrag eines Beteiligten ein Teilstück des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Oberwachsenberger Weg“ zum Privatweg abzustufen, lehnte der Gemeinderat ab, weil die hierfür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nicht vorliegen.

Zudem informierte Bürgermeister Höcherl über den vom Freistaat erhaltenen Gewerbesteuerausfall-Ausgleich in Höhe von 95.148 € und der Schließung des Rathauses vom 24.12.2020 bis 31.12.2020.

Abschließend sprach der Gemeindechef ein herzliches Dankeschön für die sehr gute Zusammenarbeit in harmonisch guter Atmosphäre seinen Bürgermeisterstellvertretern und dem Gemeinderat aus. Er bedankte sich bei der Verwaltung um Verwaltungsleiter Hans Pollmann für die gute Verwaltungsarbeit. Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann dankte Bürgermeister Max Höcherl und den Damen und Herren des Gemeinderates für das freundliche und konstruktive Miteinander und das der Verwaltung entgegengebrachte Lob, verbunden mit der Zusage, dass die Verwaltung, werde auch im Jahr 2021 wieder alles daransetzen, den Bürgermeister und den Gemeinderat zu unterstützen, um die Gemeinde gemeinsam weiter voranzubringen.

Ein nicht öffentlicher Teil mit Vertrags- und Vorkaufsrechtsangelegenheiten schloss sich an.

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