Aus dem Gemeinderat vom 30.07.2020

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Eingangs der Gemeinderatssitzung stellte Dipl.-Geogr. Florian Lintzmeyer vom Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung, München, den erarbeiteten Vitalitätscheck vor. Im Rahmen der ILE nord23 haben einige Gemeinden gemeinsam die Erstellung eines Vitalitätschecks für ihre Gemeinden in Auftrag gegeben, Hunderdorf sei die erste Gemeinde in der er diese nun vorstelle, so Lintzmeyer. Mittels einer Power-Point-Präsentation stellte der Redner die Ergebnisse zur Untersuchung der Innenentwicklungspotentiale vor. Herausgearbeitet wurden 113 Objekte mit einer Fläche von rund 16 ha in allen Ortsteilen über 50 Einwohner. Nach den Untersuchungen sah er Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf, erläuterte diese mittels Powerpoint-Präsentation dargestellten Beispielen und vermittelte den Gemeinderäten auch eine Abschätzung zum künftigen Wohnbaubedarf, fußend auf der zu erwartenden demographischen Entwicklung und dem künftigen Bedarf für Wohnbebauung aus möglicherweise entstehender Auflockerung der Bebauung. Dabei hob Lintzmeyer hervor, dass die Gemeinde bereits einige Instrumente zur Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotentiale nutze. Seit zwei Jahren werden im jährlichen Turnus Eigentümerbefragungen bei Baulückeneigentümern vorgenommen und man habe bereits einen Grundsatzbeschluss „Innen vor Außen“ gefasst. So seien jetzt im Rahmen des Vitalitätschecks die Flächenpotentiale in der integrierten Flächenmanagement-Datenbank erfasst worden und die Kommune wende bereits das bauplanungsrechtliche Instrument der Vorkaufssatzung an.

Als Fazit sei festzustellen, dass die Gemeinde darüber hinausgehend nunmehr über Öffentlichkeitsarbeit sowie mittels Auflegung eines kommunalen Förderprogramms weiter die Innenentwicklung fördern könnte. Der Gemeinderat nahm den Vitalitätscheck zur Kenntnis und sprach sich einstimmig dafür aus, das Ergebnis des Vitalitätschecks in das integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) einfließen zu lassen. Im Anschluss erläuterte Bürgermeister Max Höcherl die nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die hierzu vorzunehmenden Abwägungen zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplans und zur Bebauungsplanänderung Wegern durch die Deckblätter 22 bzw. 13. Vom Gemeinderat wurden in der Folge jeweils die Abwägungsentscheidungen einstimmig gefasst. Architektin Kathrin Bollwein von wp gesellschaft von architekten mbH, Regen, stellte sodann den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung und Einarbeitung der eingebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange vor. Für das im östlichen Anschluss zur bestehenden Wohnbebauung Wegern geplante allgemeine Wohngebiet sind auch drei Gebäudekomplexe für einen Geschosswohnungsbau vorgesehen, die mittels 3-D-Animationen dem Gremium dargestellt und erläutert wurden. Der Gemeinderat entschied einstimmig, unter der Berücksichtigung und Einarbeitung von weiteren gewünschten klarstellenden Festsetzungen, mit den Planentwürfen zur Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung in die öffentliche Auslegung gehen zu wollen. Anschließend stellte Bürgermeister Höcherl die Ausführungsplanung zur Erschließung des Baugebietes Steinburg West vor. Der Gemeinderat billigte die Ausführungsplanung auf deren Grundlage demnächst die beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden wird. In der Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Bogen und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „SO Photovoltaik Raststätte Bayerwald“ sah der Gemeinderat keine gemeindlichen Belange berührt. Im Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V. wird die Gemeinde durch Bürgermeister Höcherl repräsentiert, im Verhinderungsfall vertreten durch den Zweiten Bürgermeister Helmut Kronfeldner oder Dritten Bürgermeisterin Iris Hartmann in der Reihenfolge. In der Folge erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen bzw. die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne für die Bauanträge zu den Neubauten eines Einfamilienhauses in der Hubertusstraße 31, eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz in der Florianstraße 18, eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Hubertusstraße 10 und eines Zweifamilienhauses in der Martinstraße 3, sowie den Bauantrag auf Neubau eines Kälberstalls in Gaishausen 34. Der Gemeindechef informierte über den weiteren Fortgang zu den Brandschutzsanierungen in der Grund- und Mittelschule, welche im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Die Jugendbeauftragte Gemeinderätin Kunze-Venus teilte mit, dass an sieben Veranstaltungen zum Sommerferienprogramm 47 Kinder teilnehmen, bei insgesamt über 100 Anmeldungen. Im nicht öffentlichen Teil befasste sich das Gremium mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten.

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