12.12.2019: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der letzten Sitzung informierte Bürgermeister Hans Hornberger über das Planungsgespräch mit der Firma Penzkofer Bau GmbH, die von der Gemeinde Grundstücke in Wegern erwerben und im Rahmen eines Allgemeinen Wohngebietes eine Wohnbauerschließung mit Geschosswohnungsbau zur Weiterveräußerung der Grundstücke an Dritte vornehmen möchte. Die straßenmäßige Erschließung solle mittels einer Stichstraße auf die westlich gelegene Ortsstraße erfolgen. Ein bereits vorliegendes Vorkonzept sieht die Bebauungsmöglichkeit mit zehn Einfamilienhäusern, drei Doppelhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern vor. Der Gemeinderat beschloss, vor Einleitung des entsprechenden Bauleitplanverfahrens eine Fachstellenbesprechung mit dem Landratsamt durchzuführen, stellte jedoch die Einleitung unter entsprechenden Voraussetzungen in Aussicht. Unter anderem wurde vom Gremium gefordert, einen barrierefreien Wohnungsbau zu verfolgen und eine fünfjährige Bauverpflichtung zu verankern.

Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018, deren Feststellung und der Entlastung. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab den Prüfbericht mit dem Rechenschaftsbericht und der Übersicht zu den erheblichen Haushaltsüberschreitungen bekannt. Seitens des Gemeindegremiums wurden keine Einwendungen zum Prüfbericht vorgetragen, so dass die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018 jeweils in den Einnahmen und den Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 5.606.279,07 Euro und im Vermögenshaushalt mit 4.638.525,41 Euro festgestellt werden konnte und einstimmig die Entlastung erteilt wurde.

Der Gemeinderat gab den Startschuss für einen zweiten Maßnahmenabschnitt im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderverfahrens, in dem der Gemeinde Hunderdorf noch Fördermittel zur Verfügung stehen. In diesem Abschnitt sollen auch die restlichen Ortsteile erschlossen werden.

Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu den Anträgen auf Abbruch des alten Wohnhauses und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses in Sollach 1, Errichtung einer Stützmauer beim Wohnhausneubau in Brandstatt, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Hubertusstraße 14 sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in der Hubertusstraße 15. Einer Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses in der Hauptstraße 30 konnte entsprochen werden.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende über die Stellenausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf für die Stelle des Ordnungsamtsleiters und stellvertretenden Standesamtsleiters.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

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