25.04.2019: Aus dem Gemeinderat

gr hdf

Eingangs der Sitzung behandelte das Gremium die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung zur Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld-Süd“ Deckblatt Nummer 6 (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Nach Erörterung wurde der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen gefasst und die Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld Süd“ durch Deckblatt Nummer 6 als Satzung beschlossen. Durch die Änderung sollen Bebauungen ermöglicht werden, die einen sinnvollen Lückenschluss darstellen. Gerade die Ausweisung von Bauland in größeren Baulücken wird als eine sinnvolle städtebauliche Bodennutzung gesehen. Auf dem Planungsgebiet sollen Mehrfamilienhäuser entstehen, da sich das Gebiet bereits in einem gewachsenem Siedlungsgebiet befindet und die umliegenden Häuser aus Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen.

Sodann wurde über die Verfahrenseinstellung der Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan sowie des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „GE Thananger Straße Erweiterung“ durch Deckblatt Nummer 4 beziehungsweise Nummer 10 beraten. Obwohl die Aufstellungsbeschlüsse zu den Änderungen bereits im September 2012 gefasst wurden, beschloss das Gremium, die Beschlüsse nicht aufzuheben, das Verfahren jedoch derzeit auch nicht weiterzuführen.

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauvorhaben Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Stellplätzen in der Martinstraße 20, Neubau einer Garage in Ehren 46 sowie Neubau eines Geräte- und Lagergebäudes in der Bahnhofstraße. Dem Bauantrag auf Errichtung eines Zaunes in Wegern 56 konnte nicht entsprochen werden, da das Bauvorhaben im Planungsbereich des derzeit aktuellen Dorferneuerungsverfahren „Einfache Dorferneuerung Steinburg“ liegt. Nach Auffassung der Gemeinde wirkt der geplante Zaun als störend und sowohl den Vorgaben der Dorferneuerungsrichtlinien als auch den Gestaltungsvorstellungen hierzu entgegenstehend. Es soll gemeinsam mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern eine den Zielvorstellungen der Dorferneuerung entsprechende vertretbare Lösung gefunden werden.

Bürgermeister Hans Hornberger gab das Ergebnis der Strom-Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung von 2020 bis 2022 bekannt. Der Strombezug erfolgt dann von den Stadtwerken Augsburg Energie GmbH.

Außerdem informierte Hornberger über die Teilnahme von rund 50 Vereinsvorsitzenden und Vereinsschriftführern aus den drei Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zum Projekt „Öffentlichkeitsarbeit: So präsentiere ich meinen Verein“. Die Veranstaltung fand am 24. April im Pavillon der Mittelschule Hunderdorf statt und wurde von der Redaktionsleiterin der Landkreisredaktion Frau Uschi Ach und der stellvertretenden Redaktionsleiterin Frau Patrizia Burgmayer moderiert. In dem Vortrag wurde den Vereinsmitgliedern erläutert, worauf bei der Verfassung eines Zeitungsberichtes zur Präsentation der Vereine zu achten sei. Die Anwesenden verfolgten die Veranstaltung interessiert und nutzten auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Der Vorsitzende gab das Ergebnis des Ortstermins vom 25. April mit zuständigen Sachbearbeitern des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf bezüglich der Brücke Hofdorf bekannt. Da die Brücke bereits im Bereich des einjährigen Hochwasserereignisses im Überschwemmungsbereich liegt, ist die Aufbringung eines Überbaues nicht möglich. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurde vorgeschlagen, bei einem Brückenneubau die beiden Widerlager weiter nach außen zu versetzen, um die größere Brückenstärke zu kompensieren, die durch die notwendige Erhöhung der Tragfähigkeit entsteht.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Hornberger über die Schadenslage nach dem Starkregenereignis am 9. April im Bereich der Kanalsanierungsmaßnahme in der Friedenstraße. Er dankte den Feuerwehreinsatzkräften für die gute Zusammenarbeit und den vorbildlichen Einsatz.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen.

drucken nach oben