10.01.2019: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der Sitzung befasste sich das Gremium mit diversen Angelegenheiten, die das Baugebiet „Lindfeld III“ betrafen. Einstimmig wurde eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlage „Lindfeld III“, die dem Baugebiet als Schallschutz dient, erlassen. Die Satzung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Nach dem die Voraussetzungen für alle Erschließungsanlagen den Erschließungsaufwand insgesamt zu ermitteln gegeben sind, weil die von der Haupterschließungsstraße abzweigenden drei Stichstraßen nur in Verbindung mit dieser Haupterschließungsstraße eine Anbindung an das Verkehrsnetz der Gemeinde ermöglichen und somit miteinander in einem Funktionszusammenhang stehen, wurde beschlossen, die im Baugebiet geplanten Straßenerschließungsanlagen gemäß Baugesetzbuch als Erschließungseinheit abzurechnen. Bezüglich der Straßenbezeichnung für das Baugebiet einigten sich die Gemeinderäte einstimmig auf „Hubertusstraße“.

Im Anschluss daran wurde das Gremium informiert, dass Gemeinden im Rahmen des Förderprogramms „Innen statt Außen“ eine Aufstockung der Förderung um 20 Prozent erhalten, wenn sie sich durch einen Selbstbindungsbeschluss verpflichten, vorrangig Innenentwicklung zu betreiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Modernisierung und Instandsetzung innerörtlicher, leerstehender oder von Leerstand bedrohter Gebäude sowie die Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes durch Entsiegelung befestigter Flächen, Wechsel von Bodenbelägen zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit sowie Maßnahmen zur Begrünung. Das Gremium beschloss aufgrund noch zu klärender Fragen, die Fassung eines Selbstbindungsbeschlusses zurückzustellen.

Anschließend erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer PKW-Doppelgarage in Steinburg 49 sowie zum Bauantrag auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in Holzständerbauweise in der Buchenstraße 4.

Der letzte Punkt auf der Tagesordnung behandelte die Generalsanierung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule. Da Anfang Januar im Umkleideraum der Damen im Südtrakt der Turnhalle erheblicher Wassereintritt und als Ursache daraufhin Schadstellen in den Eckkanten der bestehenden Lichtkuppeln am schadhaften, auch nicht mehr dem Standard entsprechenden Titanzinkblech festgestellt wurden, beschloss das Gremium einen Austausch der gesamten Bedachungen der Turnhalle und des Südtraktes gegen eine neue Stahlblechbedachung vornehmen zu wollen. Entscheidungsgrund dafür ist, dass die Art der damalig vorgenommenen Verbauung des Titanzinkbleches vermehrt zu Lochfraßbildung führt und voraussichtlich weiter führen wird. Die Kosten sind in den Maßnahmenumfang zum Förderantrag FAG noch ergänzend mit aufzunehmen.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Hornberger über die Erstattung der Anzeige durch die Gemeinde bei der Polizei wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in der Mittelschule entstandenen Schäden. Durch die Abgabe von Schüssen seitens bislang unbekannter Personen wurden vier Fensterglasscheiben und eine Türglasscheibe beschädigt. Der Schaden von über 1.800 Euro musste der Versicherung gemeldet werden. Außerdem informierte Hornberger über die Verzögerung der Generalsanierung des Hallenbades, da eine Firma mit der Ausführung ihres Gewerkes in Verzug ist und sich die abschließenden Arbeiten der weiteren Firmen dementsprechend hinausschieben. Bedauerlicherweise ist eine Eröffnung des Bades im Frühjahr, wie ursprünglich geplant, nicht möglich, weshalb die Wiedereröffnung erst zum Schuljahresbeginn 2019/2020 erfolgen wird.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste. Unter anderem wurden Richtlinien für die Baugrundstücksvergabe im Baugebiet „Lindfeld III“ aufgestellt. Interessierte können sich noch bis 31.03.2019 um einen Bauplatz bewerben.

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