02.03.2015: Sitzung der Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung, das Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf (VG) tagte kürzlich unter Vorsitz von Gemeinschaftsvorsitzenden Bürgermeister Hans Hornberger im Rathaus in Hunderdorf. Dabei wurde der etwa eine Million Euro umfassende Haushalt für das Jahr 2015 einstimmig aufgestellt und die Haushaltssatzung erlassen. Weiterhin wurde die Jahresrechnung 2014 gebilligt sowie der Ankauf einer neuen EDV-Software beschlossen.

Eingangs legte der Sitzungsleiter Hans Hornberger den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungs-ausschusses, Bürgermeister Hans Gstettenbauer (Windberg), berichtete, dass keine Prüfungsbemerkungen veranlasst waren. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben werden, stellte die Gemeinschaftsversammlung einmütig die Jahresrechnung in bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit einer 1.656.660 Euro fest. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden genehmigt. Zugleich wurde Entlastung erteilt.
Sodann wurde auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 mit Vorbericht und Stel-lenplan Bezug genommen, der den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung vorgelegt wurde. Gemeinschaftsvorsitzender Hans Hornberger und Verwaltungsleiter Hans Pollmann erläuterten den Vorbericht mit Stellenplan und die wichtigsten Haushaltszahlen. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde nach kurzer Beratung der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die entsprechende Haushaltssatzung erlassen. Der Gesamtetat beziffert sich demnach auf 1.023.700 Euro in den Einnahmen und Ausgaben. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 965.700 Euro und auf den Vermögenshaushalt 58.000 Euro.
Gleichzeitig wurde als Grundlage zur Berechnung der Verwaltungsumlage in Höhe von 787.600 Euro der statistische Einwohnerstand vom 30.06.2014 festgelegt. Bei 6.013Einwohnern im Verwaltungsbereich ergibt sich eine Pro-Kopf-Umlage von 130,98 Euro (Vorjahr 118,46.Euro). Demnach entfallen auf die Gemeinde Hunderdorf 427.397,11 Euro bei 3.263 Einwohnern, auf die Gemeinde Neukirchen 222.146,95 Euro bei 1.696 Einwohnern und auf die Gemeinde Windberg 138.055,94 Euro bei 1.054 Einwohnern.
Die größeren Einnahmen sind: Die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 101.300 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 48.200 Euro und die VG-Umlage in Höhe von 787.600 Euro. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 753.300 Euro, die EDV-Kosten mit ca. 52.000 Euro und die Miete für das Rathaus in Höhe von 22.100 Euro

Geschäftsleiter Pollmann informierte über die lange Zugriffszeiten auf archivierte Belege beim angewendeten Finanzbuchhaltungsprogramm OK.FIS der AKDB im Outsourcingverfahren. Diesbezüglich sollte auf OK.FIS autonom umgestellt werden. Der Ankauf dieser Software und die Installationskosten beziffern sich auf einmalig ca. 19.000 Euro. Dem gegenüber stünden Einsparungen bei den Verarbeitungskosten in Höhe von rund 6.500 Euro im Jahr. Eine Amortisation des Softwarekaufes würde sich somit in rund drei Jahren ergeben. Die Gemeinschaftsversammlung beschloss den Ankauf des Programms OK-FIS- Finanz-Informationssystem und des Programms „OK.FIS Verbrauch“ von der AKDB Geschäftsstelle Landshut, einschließlich der notwendigen Lizenzen und der Installation.

Weiterhin berichtete Verwaltungsleiter Pollmann Geschäftsleiter über die Einführung eines Bürgerservice-Portal durch die AKDB Bayern. Hierdurch könnte den Nutzern z.B. im Rahmen des Dienste-Pakets „Einwohnermeldewesen“ die Möglichkeit geboten werden, über die Homepages der Gemeinden online z.B. Meldebestätigungen, Aufenthaltsbestätigungen, Führungszeugnisse, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Der Freistaat Bayern würde die Kosten für den Portalrahmen und den Portalbetrieb übernehmen (rund 910 Euro netto). Die Kosten für die Einrichtung des Portals betragen für die Verwaltungsgemeinschaft einmalig netto rd. 2.000 Euro bei jährlichen Kosten für diesen Fachdienst in Höhe von 395,50 Euro netto. Die Gemeinschaftsversammlung sprach sich einmütig dafür aus, die Anschaffung wegen der hohen jährlichen Kosten vorerst zurückzustellen.

Gemeinschaftsvorsitzender Hans Hornberger informierte, dass die für derzeit in An-wendung befindliche, 25 Jahre alte Telefonanlage der Dt. Telekom grundsätzlich keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. Ein Haushaltsansatz für eine neue Anlage in Höhe von 10.000 Euro sei eingeplant. Das Beschlussgremium billigte die Vorgehensweise und ermächtigte im Falle des kurzfristigen Bedarfs einer neuen Telefonanlage die drei Bürgermeister der VG-Mitgliedsgemeinden eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter vorzunehmen.

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