Breitbandförderung Überblick

Neues Bayerisches Breitband-Förderprogramm
Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsnetze ist in Kraft getreten. Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und  Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.
Ziel der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze). Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Dazu sind aber gemäß der  Breitbandrichtlinie die verschiedensten Verfahrensschritte notwendig.
Dabei können von diesem Breitbandausbau nicht nur Unternehmen und
Gewerbetreibende, sondern auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Heimarbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen, Behörden, usw. profitieren.
Die Gemeinde Hunderdorf hat potentielle Erschließungsgebiete
(Kumulationsgebiete, Gewerbegebiete) festgelegt, deren Ausbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für Netzbetreiber interessant sein könnte. Für diese Erschließungsgebiete muss nun der gewerbliche Bedarf für den Ausbau nachgewiesenen werden. Die geplanten Erschließungsgebiete entnehmen Sie bitte den anliegenden Übersichtskarten. Die in den zu erschließenden Kumulationsgebieten ansässigen Gewerbetreibenden
werden ersucht, ihren jetzigen oder auch zukünftigen Bandbreitenbedarf bis spätestens 14.10.2013 mittels des Fragebogens (siehe nachfolgenden Link) zu melden. Ihre aktuelle Down- und Upstreamrate können Sie mit Hilfe des Geschwindigkeitstests der Bundesnetzagentur unter folgendem Link ermitteln: www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test
Bitte senden Sie uns Ihren ausgefüllten Fragebogen per Post, Fax oder E-Mail zurück:
Postanschrift:

 

VG Hunderdorf
z. Hd. Herrn Drexler
Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf
Tel: 09422/8570-11
E-Mail: sepp.drexler@hunderdorf.de

 

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind unverbindlich und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Zielsetzung ist eine flächendeckende Hochleistungsanbindung im Erschließungsgebiet.
Für weitere Informationen zum Breitbandausbau steht Ihnen Herr Drexler unter der Telefonnummer 09422/8570-11 gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

 

 

Ergebnis der Bedarfsermittlung:

Die Gemeinde Hunderdorf hat vom 03.09.2013 - 14.10.2013 eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung sowie eine Bedarfsbefragung der Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den veröffentlichten Erschließungsgebieten durchgeführt. Dabei haben insgesamt 41 Unternehmen einen Bedarf angemeldet.

 

Die Ergebnisse sind im unter Downloads stehenden Dokument dargestellt.

 

 

Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Hunderdorf führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern durch.

 

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

 

 

Nochmalige Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Hunderdorf führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/ eine erneute Markterkundung durch.

 

Die Anfrage zur Markterkundung (Bekanntmachung und Übersichtsplan der Gebiete) wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

 

 

 

 

 

 

Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Hunderdorf hat vom 28.08.2014 bis 10.10.2014 eine nochmalige Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

 

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 


Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Hunderdorf führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

 

 

Bekanntmachung - Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Hunderdorf hat vom 19.12.2014 bis 20.03.2015 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

 

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden.

 

 

Vertragsunterzeichnung mit Netzbetreiber

Am 17.06.2015 konnte mit der Telekom Deutschland ein Kooperationsvertrag unterzeichnet werden, der den Breitbandausbau für die Orte Au vorm Wald, Steinburg und Gaishausen auf mindestens 30 mbit beinhaltet. Innerhalb eines Jahres, so der Vertragsinhalt,  soll dieser Ausbau verwirklicht werden.

 

 

Förderbescheid

Die Gemeinde Hunderdorf hat am 08.08.2015 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern durch Staatsminister Dr. Markus Söder erhalten.

 

Momentaner Stand

Der im Förderverfahren betroffene Bereich ist ausgebaut und im Dezember 2016 in Betrieb gegangen. Desweiteren hat die Telekom im Ortsbereich von Hunderdorf eigenwirtschaftlich einen Ausbau vollzogen, der schon im Juni 2016 betriebsbereit geworden ist.

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