Aufgaben

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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.


Stand: 22.05.2024

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Mario Ehrnböck 09422 8570-26 103 
Kathrin Fuchs 09422 8570-36 004 
Julia Mühlbauer 09422 8570-31 103 
Hans Pollmann 09422 8570-10 003 
Angela Krampfl 09422 8570-35 006 


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