Chronik Bürger- und Vereinshaus Hunderdorf

Ein neuer Ort zum Zusammenkommen entsteht – das Bürger- und Vereinshaus als moderne Interpretation traditioneller Architektur

Bürger- und Vereinshaus Visualisierung

Visualisierung Architekturbüro Feil, Regensburg, Stand Mai 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

08.06.2025

Spatenstich für das neue Bürger- und Vereinshaus

Spatenstich Bürger- und Vereinshaus

Hier geht es zum Bericht Spatenstich

 

Pfarrer Pater Antony beim Segnen der Zeitkapsel

Segnung der Zeitkapsel

 

03.06.2025

Präsentation vom letzten Fachplanertermin

 

08.05.2025

Gemeinderatsexkursion

Besichtigung der Kulturhalle in Berching zur Ideensammlung

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06.02.2025

Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch Architekt Michael Feil zum Bau des Bürger- und Vereinshauses.

Michael Feil erläutert die sich durch die Verkürzung des Gebäudes ergebende veränderte Raumeinteilung.

Der Gemeinderat nimmt von dem Planstand zustimmend Kenntnis und bringt keine Änderungswünsche vor.

Hier geht es zum aktuellen Planungsstand

 

14.11.2024

Die Architekten Michael Feil und Markus Baierlipp vom Architekturbüro Feil, Regensburg, erläutern die aktuellen Planungsstände und die aktuellen, angepassten Kostenschätzungen zum Neubau des Bürger- und Vereinshauses Hunderdorf.

Bei der ersten präsentierten Kostenschätzung vom 28.06.2024 wurde von Bruttogesamtkosten für Gebäudeneubau – Gebäude und Außenanlagen – von rund 10,2 Millionen € ausgegangen.

Nach Prüfung der Einsparungspotentiale, auch unter Einbeziehung der Fachplaner, konnte durch Reduzierung der Qualitäts- und Ausstattungsstandards, sowie einer Reduzierung der Gebäudehöhe um 50 cm, eine Kostenreduzierung der Bruttogesamtkosten auf 8,77 Millionen € erreicht werden.

Um noch weitere Einsparungspotentiale zu erreichen und eine Finanzierung und Umsetzung überhaupt zu ermöglichen, wurde in einem dritten Schritt die Möglichkeit geprüft, die Gebäudeachse mit technikintensiven Bereichen der Kioskküche herauszunehmen und die Gebäudelänge damit um 4,50 m zu kürzen. Dadurch würden die technikintensiven Bereiche der Kioskküche, einschließlich Lüftung und die Küchenausstattung für die Kioskküche entfallen und die Gesamtbruttokosten auf rund 8 Millionen € gemindert werden können.

 

Von Seiten der Regierung wird die Gesamtkubatur des Neubaus aufgrund seiner einfachen Baukörperform und der strukturierten inneren Raumaufteilung als sehr wirtschaftlich beurteilt. Die Regierung schloss sich der Meinung der Planungsbeteiligten an, dass weitere Einsparungen vermutlich nur verbunden mit deutlichen Einschränkungen bzgl. Qualität und Nutzbarkeit des Gebäudes möglich wären und entsprechend höhere Unterhaltskosten zur Folge hätten.

 

Die Voraussetzungen zur Förderung des Neubaus mit Mitteln der Städtebauförderung sind grundsätzlich gegeben. Der Fördersatz beträgt dabei 60 %. Die förderfähigen Kosten umfassen dabei die Kostengruppen 200-500 sowie die entsprechenden Planungskosten der Kostengruppe 700. Die Kosten der Kostengruppe 600, Ausstattung und Möblierung, sind nicht förderfähig. In Bezug auf die Außenanlagen wird eine Förderung über das Förderprogramm/Klimainitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ mit einem Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten möglich sein, wenn die ausschlaggebenden Aspekte, wie Regenwasserretention und Flächenentsiegelung berücksichtigt werden, was zwar ohnehin bereits in den bestehenden Planungen berücksichtigt wurde, aber seitens des Planungsbüro Fischer mittels einer Maßnahmenbeschreibung und einer Gegenüberstellung der bestehenden und der neuen befestigten Flächen noch zu erläutern ist bei der Förderbeantragung vorzulegen ist.

 

Bei einer Reduzierung der Gebäudelänge um die Kioskachse ergibt sich bei den geschätzten Bruttogesamtkosten von rund 8.025.383,72 €, abzüglich der Städtebauförderung und Förderung „Klima wandel(t) Innenstadt“ bei Fördersätzen von 60 % bzw. 80 % von geschätzt insgesamt 4.889.384,96 € ein geschätzter Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 3.135.998,76 €. Hinzu kommen noch die Abbruchkosten in Höhe von voraussichtlich 95.200 €, wobei bei einem Fördersatz von 60 % ein weiterer Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von rund 38.080 € verbleibt.

Der Gemeinderat stellt fest, den Abbruch des Bestandsgebäudes (ehem. REWE-Markt) und den Neubau des Bürger- und Vereinshauses in einem wirtschaftlich vertretbaren und im haushaltsrechtlich tragbaren Rahmen ausführen zu wollen.

In Kenntnis des aktuellen Planungsstandes, der aufgezeigten Kostenschätzungen und der ggf. in Aussicht stehenden geschätzten Zuweisungen beschließt der Gemeinderat den Gebäudeabbruch des Bestandsgebäudes vorzunehmen und den Neubau des Bürger- und Vereinshauses auf der Grundlage der um die Kiosk-Achse reduzierten Form gemäß Planungsstand vom 12.11.2024 umsetzten zu wollen.

Die Architekturbüros Feil und Fischer werden beauftragt auf der Grundlage des Planungsstandes vom 12.11.2024 die weiteren Planungsschritte vorzunehmen.

 

 

 

28.10.2024

Abbrucharbeiten ehem. REWE-Gebäude,

Auftragsvergabe an die Firma StoaBau GmbH, Traitsching

Abbruch Rewe

 

10.01.2024

Vorstellung des Siegerentwurfs und der Planungen über das Bürger- und Vereinshaus für Bürger und Vereine durch Bürgermeister und Architekt Feil im Sportheim

Hier geht es zur Präsentation

Anwesend sind ca. 50 Personen darunter auch Vertreter von 21 Ortsvereinen

Hier geht es zum Protokoll

 

04.01.2024

Vorstellung der Planungen

 

Der Bürgermeister verweist eingangs auf den vorausgegangenen europaweiten Vergabewettbewerb für die Planungsleistungen für das künftige Bürger- und Vereinshaus. Das Büro Feil Architekten Partnerschaft mbB, Regensburg, habe nunmehr den Planungsauftrag erhalten.

 

Das künftige Planungsteam besteht aus:

  • Architektur: Feil Architekten Partnerschaft mbB, Regensburg
  • Landschaftsarchitektur: Landschaftsarchitektin Anita Fischer, Freising
  • Statik: Ingenieurbüro Hans Fuchs, Straubing
  • HLS-Planung: Huml GbR, Waldkirchen
  • ELT-Planung: Ingenieurbüro Christl GmbH, Cham
  • Brandschutz: Markus Schobner, Landau a. d. Isar
  • Energieberatung: Energieconsulting Gierl GmbH, Rötz
  • Brandschutz-Krebs, Prüfsachverständiger

Prioritäten Bauherr:

  • Nachhaltiges, langlebiges Gebäude, hohe Identitätsbildung
  • Geringe Wartungs-/Pflege-/Unterhaltskosten
  • Ökologie: regionale Baustoffe (Holz, Granit?)
  • Energieversorgung Wärme; geplant ist der Aufbau eines kommunalen Nahwärmenetzes
  • Stromerzeugung für Eigenverbrauch, Photovoltaikanlage mit Speicher
  • Reduzierter Umfang Technik:
    • Lüftungsanlage nur in Veranstaltungssaal und im Musikprobenraum
    • Fensterlüftung Gruppenräume, Foyer
    • Sommerlichter Wärmeschutz: ggf. Kühlung über Fußbodenheizung (Grundwasser)
    • Verschattung konstruktiv/baulich
  • Inklusion/Barrierefreiheit
  • Trennung Nutzungseinheiten: Jugendraum / Kiosk / Vereine / Veranstaltungen

Prioritäten Entwurf:

  • Großer, ruhiger Baukörper; 2-geschossig; klare Längsausrichtung
  • Selbstbewusst, einprägsam; zeichenhafte Gestaltung, eigene Identität
  • Idee des einfachen Bauens: regionale Baustoffe, angemessener technischer Aufwand
  • Holz als Baumaterial mit hoher Akzeptanz/Behaglichkeit der Räume
  • Gute Orientierbarkeit, klare Erschließung
  • 2-geschossiges Gebäude, kompakt, große Freiflächen, geringer Fußabdruck
  • Ausblicke zum Ort, zur Landschaft, zum Kloster
  • Bezug des Gebäudes zu verschiedenen Außenräumen

Weiterentwicklung Entwurf

Erscheinungsbild, Ostseite

Vorschlag: Strukturierung der Holzverkleidung

  • Gemeinsam erarbeiten: Thema: Mühlhiasl
  • Vergrößerung des Stützenrasters, Änderung, in Haupt und Nebenträger
  • Garderobe war im Raumprogramm nicht enthalten, Lösung durch Verkleinerung der Cateringküche

Folgende Zeitplanung ist geplant:

Auch unter dem Hintergrund, dass die Gemeinde Hunderdorf das 950jährige Gründungsjubiläum im Jahr 2025 feiern kann, ist folgender Zeitplan geplant:

  • Ziel ist, dass im Rahmen der Feier ein Festakt – Spatenstich/Grundsteinlegung – erfolgt.
  • Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung: Januar bis August 2024
  • Einreichen Baugenehmigung, Abstimmung Finanzierung: September 2024
  • Erstellen Werkplanung: Oktober 2024 bis April 2025
  • Ausschreibung: ab Januar 2025
  • Abbruch Bestandsgebäude: Herbst 2024 oder Frühjahr 2025
  • Baubeginn: September 2025

 

02.11.2023

Abschluss des Architektenvertrages für Freianlagen

Der Gemeinderat beauftragt das Büro Anita Fischer, Freising, entsprechend dem durchgeführten Realisierungswettbewerb zur Durchführung der Planungsleistungen für die Leistungsbilder „Freianlagen“.

 

02.11.2023

Abschluss des Architektenvertrages für Gebäude und Innenräume

Der Gemeinderat beauftragt das Büro Feil Architekten Partnerschaft mbB, Regensburg, entsprechend dem durchgeführten Realisierungswettbewerb zur Durchführung der Planungsleistungen für die Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“.

 

02.08.2023

Verhandlungsverfahren: Verhandlungsgespräche mit Preisträgern 1. bis 3. Preis

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10.07.2023 – 18.07.2023

Öffentliche Ausstellung der zehn Planungen und Modelle im Sitzungssaal des Rathauses

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29.06.2023

Informationen über den Ablauf der Preisgerichtssitzung und über das Ergebnis des Preisgerichts zu den eingereichten Architektenvorschlägen im Rahmen des Realisierungswettbewerbs.

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Der 1. Preis dotiert mit 10.000.- € geht an Feil Architekten, Regensburg, mit Anita Fischer, Landschaftsarchitektin, Freising

Modell 1005

Modell 1005

 

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Der 2. Preis dotiert mit 7.500.- € geht an Auernhammer Wohlrab Architektur mit m.k.landschaft

Modell 1007

Modell 1007

 

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Der 3. Preis dotiert mit 5.000.- € geht an Gebauer + Wittmann Architektur mit Zankl & Francke Landschaftsarchitektur

Modell 1009

Modell 1009

 

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Der Anerkennungspreis in Höhe von 2.500.- € geht an daily space

Modell 1004

Modell 1004

 

27.10.2022

Realisierungswettbewerb Bürger- und Vereinshaus Hunderdorf im VgV-Verfahren, Festlegung Raumprogrammvariante, Zustimmung Auslobung

 

Der Gemeinderat beschließt, dass für ein künftiges Bürger- und Vereinshaus die vorgestellte Variante 3 mit einem Veranstaltungssaal Sollfläche 275 m², einem Bühnenrückraum, sowie einem Kiosk umgesetzt und damit in die Auslobung für den Realisierungswettbewerb im Rahmen des durchzuführenden VgV-Verfahrens für die Architektenleistungen aufgenommen werden soll.

 

Der Gemeinderat beschließt weitere Anforderungen zur Berücksichtigung bei der Auslobung wie folgt festzulegen:

  • Für den Saal ist ausschließlich Einzelnutzung gewünscht
  • Keine Aufnahme von Anforderungen für Räumlichkeiten für Bogenschützen
  • Als Anforderung für die Bühne gilt, dass diese fest installiert und für die Durchführung von Konzerten geeignet sein soll.
  • Als Anforderung für den Proberaum gilt die Probemöglichkeit und Lagerung von Musikinstrumenten unter Beachtung der zeitgleichen Nutzung der Vereinsräume.
  • Als Anforderung für die Vereinsräume gilt, dass diese so anzuordnen und zu gestalten sind, dass diese zusammenlegbar sind.
  • Als Anforderung für den Kiosk gilt, dass dieser mit Ausgabe für die Freisitzfläche zu gestalten ist und ein separater Zugang zu den Sanitärräumen im Bürgerhaus zur Mitnutzung besteht.
  • Bei der Gestaltung des Baukörpers und der Wahl der Materialität wird Wert auf einen reflektierten Umgang mit der regionalen Baukultur gelegt. Es wird die Auseinandersetzung mit dem Baustoff Holz erwartet. Es wird werthaltiges Bauen erwünscht, das unter Verwendung nachhaltiger und energieschonender Materialien sowie einer angemessenen Dimensionierung die Nutzungsansprüche an den Neubau erfüllen kann. Ein möglichst niedriger Aufwand an Pflege und Unterhalt ist dabei zu berücksichtigen.
  • Die Dachgestaltung- und Ausrichtung sollte auf eine Nutzbarkeit der Dachflächen für Photovoltaik abstellen. Ein Flachdach ist nicht gewünscht.
  • Die zu planende Freifläche muss sowohl einen angemessenen Vorbereich für das Bürger- und Vereinshaus – mit der Möglichkeit der Erweiterung der Veranstaltungsnutzung in den Freibereich – bieten, als auch die hohe Anzahl an notwendigen Stellplätzen in gestalterisch verträglicher Form organisieren. Zu beachten ist dabei die Integration der Gebäudevorzone der neu entstehenden Kinderkrippe auf dem Nachbargrundstück. Gewünscht ist eine gemeinsame Nutzung der Stellplätze und Zugangssituation.
  • Es wird eine effiziente und kostenoptimierte Bauweise mit wirtschaftlicher Grundrissgestaltung und ein den räumlichen Anforderungen angemessenes Raum- und Materialkonzept erwartet.
  • Das Verfahren wird als Realisierungs-Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 10 Teilnehmern/Teams, von denen 3 gesetzt sind, durchgeführt.
  • Zuschlagskriterien: Anhand einer festgelegten Punktematrix werden in den Verhandlungen folgende Kriterien bewertet, wobei je Kriterium 5 Punkte und insgesamt eine Maximalgesamtpunktzahl von 500 Punkten erreichbar ist:
  1. Lösung der Aufgabenstellung (Wettbewerbsentwurf): max. 250 Punkte (entspricht 50 % der Gesamtwertung); Wertung 1. Preis 250 Punkte, Wertung 2. Preis 166,67 Punkte, Wertung 3. Preis 83,33 Punkte
  2. Projektorganisation, Projektteam, Herangehensweise in der Planung / Zusammenarbeit mit Bauherren und Verfahrensbeteiligten max. 200 Punkte (entspricht 40 % der Gesamtwertung)
  3. Honorarparameter max. 50 Punkte (entspricht 10 % der Gesamtwertung)
  • Beurteilungskriterien: Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren, eventuell zu ergänzen und eine Gewichtung vorzunehmen. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
    • Qualität der Gestaltung und städtebaulichen Einbindung
    • Funktionalität der Grundrisse und inneren sowie äußeren Erschließung
    • Realisierbarkeit, Bauordnung, Brandschutz, Barrierefreiheit
    • Wirtschaftlichkeit
    • Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Das Architekturbüro Dömges Architekten AG wird beauftragt, die Wettbewerbsunterlagen entsprechend vorzubereiten.

 

11.08.2022

Vorfestlegung vorläufiges Raumprogramm

Variante 1 sieht einen kleinen Saal incl. eines Bühnenraumes, der die Grenzen einer Versammlungsstätte gemäß der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung nicht überschreitet, also auf eine maximale Belegung bis 200 Personen für den Saal begrenzt ist, vor.

Die Variante 2 gibt einen größeren Saal mit einer Saalgröße für 350 Besucher vor, der dann den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung unterliegt und damit erhöhten baulichen Anforderungen.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus vor einer Entscheidung zum Raumprogramm, dass das Planungsbüro die jeweiligen Vor- und Nachteile, einen Kostenvergleich für die erstmaligen Herstellungs- und die zu erwartenden Bewirtschaftungskosten einschließlich einer Kostenabschätzung für die Einrichtungsausstattung vorstellt.

 

02.06.2022

Auftragsvergabe Honorarleistungen für die Betreuung eines VgV-Verfahrens mit integriertem nichtöffentlichen Realisierungswettbewerb

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Honorarleistungen für die Betreuung eines VgV-Verfahrens mit integriertem nichtöffentlichem Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Bürger- und Vereinshauses Hunderdorf an Dömges Architekten AG, 93051 Regensburg zu vergeben.

 

19.05.2022

Raumprogramm Bürger- und Vereinshaus

 

Feststellungen der anwesenden Vereinsvorstände beim Treffen im Rathaussitzungssaal zur Vorstellung des ISEK und Vorermittlung eines Raumbedarfes

 

13.04.2022

Auswahl der Verhandlungsverfahrensart nach der Vergabeverordnung (VgV) und beschränkte Ausschreibung des verfahrensbegleitenden Architekturbüros

Der Gemeinderat beschließt für das vergaberechtlich nach der Vergabeverordnung (VgV) vorgeschriebene Vergabeverfahren für die Architektenleistungen für den Neubau eines Bürger- und Vereinshauses samt Außenanlagen einen vorgelagerten nichtoffenen Planungswettbewerb mit anschließenden Verhandlungsverfahren zu wählen.

 

Der Gemeinderat beschließt die beschränkte Ausschreibung des verfahrensbegleitenden Architekturbüros mit folgenden Wettbewerbern:

  • Blasch Architekten Regensburg, 93051 Regensburg
  • Dömges Architekten AG, 93051 Regensburg
  • Oberprillerarchitekten, Jakob Oberpriller, 84187 Hörmannsdorf

 

18.02.2022

Bürgerhaus Exkursion 1

Gemeinderatsexkursion

 

Besichtigung des Bürgerhauses in Neuschönau durch den Gemeinderat zur Ideensammlung für das Vorhaben Bürger- und Vereinshaus in Hunderdorf

 

Bürgerhaus Exkursion 2

 

 

Bürgerhaus Exkursion 3

 

03.02.2022

Vorstellung der Verhandlungsverfahrensarten durch Architekt Hr. Eckert von DÖMGES ARCHITEKTEN, Regensburg

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den möglichen Vergabeverfahren zur Kenntnis.

 

07.10.2021

Informationen über den Besuch der Regierung von Niederbayern – Städtebau und Bauordnung – am 29.09.2021 mit Inaugenscheinnahme der Hauptstraße 32 (vormals REWE, künftig Bürger- und Vereinshaus)

 

Zum Gebäude Hauptstraße 32 wird seitens der Regierung festgestellt, dass es sich dabei um ein Gebäude handelt, das weder historisch, noch hinsichtlich der Beachtlichkeit in der Gemeindestruktur, einen besonderen Wert darstellt.

Es gilt seitens der Gemeinde zu bedenken, dass für die angedachte Sanierungsvariante mit Erhaltung des Bestandsgebäudes die Städtebauförderung (Fördersatz 60 %) ergänzenden Fördermittel aus dem Programm Innen statt Außen in Höhe von 20 % nicht garantiert werden können.

Alternativ biete sich die Neubauvariante mit der Städtebauförderung mit dem Fördersatz von 60 % auf den Gebäudeabbruch, die Freilegung, die Freiflächengestaltung, den bedarfsnotwendigen Gebäudeneubau, der Planungskostenpauschale und der Kosten für ein VGV-Verfahren, wenn ein Architekturwettbewerb vorgeschaltet wird.

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14.01.2021

Besichtigung ehemaliges REWE-Gebäude durch den Gemeinderat

Bürgerhaus Besichtigung REWE 2

 

Bürgerhaus Besichtigung REWE 1

 

17.12.2020

Städtebauförderung – Vorstellung der Gestaltungsentwürfe durch die Architekturbüros

Der Gemeinderat beschließt eine Besichtigung des Gebäudes (REWE-Gebäude) vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 14.01.2021.

 

15.10.2020

Informationen aus der Machbarkeitsstudie „Bürgerzentrum für Hunderdorf“, wie sie am 07.02.2020 der Regierung von Niederbayern vorgestellt wurde

Der Gemeinderat beschließt, dass der Haupttrakt für künftige Nutzungen für 300 Personen vorgesehen sein soll, aber auch als Ausweichmöglichkeit für die an die Grenze ihrer Belegbarkeit angelangte gemeindliche Turnhalle und für künftige Sozial- und Jugendaktivitäten konzipiert werden soll.

 

Kaufvertrag vom

25.06.2015

Grundstückskauf samt Bestandsgebäude durch die Gemeinde Hunderdorf, ehem. REWE-Markt

(von 1997-2013)

 

Fl. Nr. 42,

Hauptstraße 32,

94336 Hunderdorf

Gekauft von:

GbR Immo-Invest Immobilien GmbH

 

 

Hier sehen Sie die Ansichten zum Bestandsgebäude