28.06.2018: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der Gemeinderatssitzung wurden dem Gemeinderat von Zweitem Bürgermeister Helmut Kronfeldner und Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Erlass einer kombinierten Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Hoch-Erweiterung eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsempfehlungen bekannt gegeben. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Abwägungsbeschluss und beschloss den Erlass der Satzung zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbauvorhaben in Hoch in Richtung Osten, vorbehaltlich der Erfüllung der seitens des Antragstellers zu erbringenden Vorgaben.

Vom Gemeindegremium einstimmig beschlossen wurde auch die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eines qualifizierten Bebauungsplans „Breitfeld-Ost Erweiterung“ mit integriertem Grünordnungsplan zur Ausweisung eines Gewerbegebietes im nordöstlichen Anschluss an das bisherige Gewerbegebiet Breitfeld-Ost. Damit sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Autowaschanlage ermöglicht werden. Im laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Wegern I“ durch ein Deckblatt Nr. 12 um ein Wohnbauvorhaben in Wegern zu ermöglichen, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Verfahren bis auf weiteres ruhen zu lassen, dem Antrag der Verfahrensantragstellerin folgend. Im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange durch die Stadt Bogen zum Erlass einer Einbeziehungssatzung Kleinlintach waren keine Einwendungen vorzugtragen, weil Belange der Gemeinde Hunderdorf dadurch nicht berührt werden. Der Zweite Bürgermeister und der Geschäftsstellenleiter informierten den Gemeinderat auch über die neuen Förderinitiativen des Freistaates Bayern zur Belebung Ortskernen und zur Flächenentsiegelung im Rahmen der Städtebauförderung. Gemeinden, die sich durch einen Beschluss und ein städtebauliches Konzept dazu verpflichten, vorrangig Innenentwicklung zu betreiben, erhöht sich der mögliche Fördersatz von einer Grundförderung von 60 Prozent auf 80 Prozent. Der Gemeinderat sprach sich mit 13 zu einer Gegenstimme für die Bewerbung im Rahmen der Förderinitiative „Flächenentsiegelung“ für das vom Leerstand bedrohte Objekt Wegern 50, die ehem. „Rutschn“, aus. Mit einem Erwerb und Abriss des bestehenden Gebäudes, die vollständige Entsiegelung befestigter Flächen und anschließender Begrünung könnte eine Aufwertung des Wohnumfeldes und besonders des Ortseingangsbereiches Steinburg erfolgen. Auch eine entsprechende konzeptionelle Änderung des Dorferneuerungsplans für die einfache Dorferneuerung Steinburg und die Absicht vorrangig Innenentwicklung zu betreiben, wurden beschlossen.

Im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, eine Maßnahmenanmeldung hierzu für den ehemaligen REWE-Markt in der Hauptstraße im Ortskern von Hunderdorf vorzunehmen. Der Maßnahmenumfang ist u.a. die Modernisierung und bauliche Umgestaltung des vom Lehrstand bedrohten Gebäudekomplexes in ein Geschäfts- und Multifunktionenhaus, einschließlich der Schaffung der Barrierefreiheit.Das gemeindliche Einvernehmen und die jeweils notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen der jeweiligen Bauvorschriften wurden den Bauantragstellern für den Wohnhausanbau in Hoch 5 und der Errichtung eines unterirdischen Eisspeichers in der Otto-F.-Scharr-Straße 2 vom Gemeinderat erteilt. Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Hofdorf 18 stimmte das Gemeindegremium ebenfalls zu, nachdem die Anschlussnahme an die gemeindliche Abwasseranlage sondervertraglich geregelt wurde. Zweiter Bürgermeister Helmut Kronfeldner konnte noch mehrere Einladungen von Vereinen, Firmen und Gemeinden zu Veranstaltungen bekannt geben. Gemeinderätin und Jugendbeauftragte Michaela Kunze-Venus stellte das von ihr erarbeitete Sommerferienprogramm 2018 vor. Hierzu werden 14 Tagesaktionen und Ausflüge, auch unter Mitwirkung von Ortsvereinen, in der Zeit vom 1. August bis 8. September dieses Jahres angeboten. Die Anmeldung ist vom 2. bis 20. Juli im Rathaus möglich. Programme und Anmeldevordrucke werden in der Grund- und Mittelschule verteilt und sind bei den örtlichen Geschäften und Banken und im Rathaus erhältlich. Die Sitzung fand mit einem nicht öffentlichen Teil seine Fortsetzung, in dem über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten zu beraten war.

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