22.02.2018: Aus dem Gemeinderat

Besichtigung Hallenbad 22.02.2018

Vor der Gemeinderatsitzung hatten der Gemeinderat die Baustelle zur Generalsanierung des Hallenschwimmbades mit Lehrschwimmbecken besichtigt und sich die aktuell in Arbeit befindlichen Bauschritte von Bürgermeister Hans Hornberger und Hausmeister und Gemeinderat Leonhard Reiner erläutern lassen. Ebenso nahm das Gremium die neu sanierten und nunmehr fertig gestellten WC-Anlagen im Obergeschoss der Mittelschule in Augenschein.

Eingangs der Sitzung erläuterte Bürgermeister Hans Hornberger das von der Stadt Bogen durchgeführte Bauleitplanungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich Großlintach durch Deckblatt Nr. 30, zu dem die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange gehört wurde. Zur Schaffung von Baurecht für zwölf zusätzliche Wohngebäude hat die Stadt Bogen eine Entwicklungssatzung beschlossen. Nunmehr beabsichtigt die Stadt Bogen den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 30 entsprechend anzupassen und den Bereich der Entwicklungssatzung als Allgemeines Wohngebiet darzustellen. Der Gemeinderat beschloss, dass von Seiten der Gemeinde Hunderdorf keine Einwendungen dagegen bestehen.

Der Gemeinderat erteilte anschließend den Bauanträgen auf Errichtung eines Güllebehälters in Sollach 6, dem Umbau des bestehenden Einfamilienhauses als Zweifamilienhaus mit Schleppgaube und Anbau einer Garage mit Carport in Hofdorf 15 a und den Neubau eines Carport in Hoch 40 jeweils das gemeindliche Einvernehmen. Zu dem Bauvorhaben Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Martinstraße 5 war festzustellen, dass dieser im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln ist, sofern der gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu fordernde Freiflächengestaltungsplan vorgelegt wird. Zudem wurden für die Neuerrichtung eines Wohnhauses in Lindfeld 5a die im Nachgang der Baugenehmigungsbehörde vorzulegende Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung hinsichtlich der Abgrabungshöhe erteilt.

 

Wie das Landratsamt Straubing-Bogen mitteilte, liegt derzeit ein verbessertes Förderprogramm für gemeinsame Familienferien auf. Großfamilien, Alleinerziehende und Familien mit wenig Geld können damit besonders wirksam unterstützt werden. Die entsprechenden Informationsblätter liegen im Rathaus aus.

Ferner wurde vom Ersten Bürgermeister die Entscheidung des Landkreises Straubing-Bogen über ein Verkehrskonzept zur Verbesserung der Seniorenmobilität zur Kenntnis gegeben. Demnach erhalten Senioren, die ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises haben, unabhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, ab ihrem 70. Lebensjahr einen Zuschuss in Höhe von 50 % beim Kauf eines Wertschecks. Pro Person können im Monat Wertschecks für 60 Euro erworben werden. Mit diesen Wertschecks können Taxifahrten bezahlt werden und Fahrkarten des ÖPNV sowie Fahrkarten für gemeindliche Bürgerbusse erworben werden. Start- und Zielpunkt der Fahrt muss im Landkreis Straubing-Bogen liegen. Das Projekt soll bis spätestens 1.7.2018 starten. Die Wertschecks können künftig im Rathaus erworben werden. Wie der Gemeindechef auch mitteilte, stehen Jugendschöffenwahlen für die Jahre 2019 bis 2023 wieder an. An dem Ehrenamt interessierte Gemeindebürger können sich im Rathaus Hunderdorf melden und sich auf die Vorschlagsliste der Gemeinde aufnehmen lassen. Der Termin für die Wahl zum 18. Bayerischen Landtag und zugleich die Bezirkswahlen wurde von der Bayerischen Staatsregierung für Sonntag, 14. Oktober 2018 festgelegt.

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