12.01.2017: Aus dem Gemeinderat

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Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Gemeinderat Hunderdorf in seiner letzten Gemeinderatssitzung zu behandeln, mit der Bewilligung der Erweitung des Maßnahmenumfangs für die Generalsanierung des Hallenbades mit Lehrschwimmbecken, mit dem Abschluss bzw. den Fortführungen der Bauleitplanungen zur Änderung des Bebauungsplans „Apoig“ bzw. zur Aufstellung des Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet „WA Lindfeld III“, dem Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung „Rammersberg“ und einer Beschlussfassung zur Stellungnahme zum Antrag von Bürgern zur Änderung der Geschwindigkeitsregelung in Haselquanten.

 

Eingangs informierte Bürgermeister Hans Hornberger über die notwendige Erweiterung des Maßnahmenumfangs bei der Generalsanierung des Hallenbades mit Lehrschwimmbecken der Grund- und Mittelschule. Bei der Planung zur Entwässerung im Bereich der Technikanlage und sämtlicher Abfluss- und Abwasserleitungen wurden u.a. auch die unter dem Gebäudeboden verlaufenden Grundleitungen im Abwasserbereich untersucht. Dabei wurde unter Hinzuziehung einer Spezialfirma festgestellt, dass die streckenweise 40 Jahre alten Gussleitungen beschädigt sind und erneuert werden müssen. Fachplaner Otto Huml erläuterte die Kostenmehrungspositionen für die technischen Anlagen in den Bereichen Lüftungstechnik, Schwimmbadtechnik, Elektro, Sanitär-Abwasser und Heizung bei veranschlagter Kostenumfangserweiterung in Höhe von brutto 200.000 €. Diese Mehrkosten sind insbesondere veranlasst für ein zusätzlich notwendig werdendes Schwimmbad-Lüftungsgerät, sowie der Erneuerung eines Lüftungsgeräts für die Umkleiden und Duschen. Beide Geräte sollen dem neuesten energetischen Stand entsprechen, wobei dann auch eine zusätzliche Förderung mit Bundesmitteln für Klimaschutzprojekte in Aussicht steht. Zudem erforderlich wird die Verlegung von Lüftungsleitungen aufgrund ursprünglich nicht geplanter Demontagen im Kellergeschoss 2 und neu zu konzipierende Lüftungsleitungen im Umkleide-, und Duschbereich, sowie eine zweite Hebeanlage für die Zuleitung des Rückspülwassers der Filterrückspülung in freiem Gefälle in die Abwasseranlage. Zusammen mit den Neuverlegungen von rund 150 m Entwässerungsleitungen und Gully- und Fallleitungen, der Anlegung und Verfüllung von Leitungsgräben, die alle in Handarbeit vorgenommen werden müssen, der Verlegung bzw. dem Ausbau von Bodenabläufen wurde nunmehr eine Kostenschätzung in Höhe von rund 211.000 € aufgezeigt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der geänderten Entwurfsplanung für die Generalsanierung des Hallenbades mit Lehrschwimmbecken unverändert zu, für die nunmehr ein Förderantrag bei einem Gesamtkostenansatz von rund 1.350.000 € bei der Regierung von Niederbayern zu stellen ist. Zugleich bewilligte der Gemeinderat die Förderantragstellung für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Hiernach können die hinsichtlich Energieeffizienz auf höchstem technischen Stand geplanten Lüftungsgeräte mit einem Kostenansatz von rund 133.000 Euro zusätzlich gefördert werden. Das Gemeindeoberhaupt informierte über den von 23 Unterzeichnern an das Landratsamt Straubing-Bogen - Untere Verkehrsbehörde- eingereichten Antrag zur Geschwindigkeitsregelung an der Staatsstraße St2139 im Streckenabschnitt Haselquanten-Steinburg durch Tempolimit auf 50 km/h bzw. Verlegung des Ortseingangs. Der Gemeinderat war einstimmig der Ansicht, wie auch von den Antragstellern vorgetragen, dass gewichtige Gründe vorliegen, die ein Versetzen des Ortsschildes an den Ortseingang Haselquanten rechtfertigen würden. Die Örtlichkeit erweckt den Eindruck einer Grundstücksausfahrt und durch die unmittelbar vor der Ausfahrt der Gemeindeverbindungsstraße Haselquanten-Starzenberg-Sandweg befindliche Schulbushaltestelle wird der innerörtliche Charakter noch verstärkt, zumal auch noch weitere Gebäude in diesem Bereich an der Staatsstraße liegen. Insbesondere aber würde durch eine Versetzung des Ortsschildes in Richtung Hunderdorf auch mehr Verkehrssicherheit für die aus Richtung Steinburg kommenden Linksabbieger und die Kinder und Anwohner, die zur Nutzung der anschließenden Bushaltestelle Haselquanten in Richtung Hunderdorf die Staatsstraße queren müssen, geschaffen, befand das Gemeindegremium.

Der Gemeinderat fasste auch den Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes „Apoig“ durch Deckblatt Nr. 12 für eine Einzelwohnbebauung in der Windberger Straße und beschloss die Bebauungsplanänderung vorbehaltlich des Vorliegens der erforderlichen Sicherungen zum Ausgleichsflächenbedarf. Auch den Abwägungsbeschluss zu den im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Erlass einer Einbeziehungssatzung mit nunmehr geändertem Geltungsbereich konnte das Gemeindegremium den notwendigen Abwägungsbeschluss fassen und die Einbeziehungssatzung für zwei Wohnbauvorhaben vorbehaltlich des Vorliegens der erforderlichen Sicherungen zum Ausgleichsflächenbedarf beschließen. Die Zustimmung beim Gemeinderat fand der Bebauungsplanentwurf für das neu geplante Baugebiet Lindfeld III, das im südlichen Anschluss an die bestehenden Baugebiete Lindfeld und Lindfeld II, entwickelt werden soll. Nach noch einzuarbeitenden Änderungen in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse für die Parzellen 1 bis 4 auf zulässige zwei Vollgeschosse und einer neu aufzunehmenden Gehweganbindung parallel zur Kreisstraße im Geltungsbereich, kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden, beschloss der Gemeinderat. Jeweils einstimmig positiv verbeschieden wurden ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses in Sollacher Straße 22 auf einer Teilfläche FlNr. 143 Gemarkung Hunderdorf, sowie der Antrag auf Vorbescheid zum Stallbau für drei Pferde mit Auslauf, Mistablageplatz und Weidefläche in Gaishausen 42. Beauftragt zur Erstellung eines Vorprojektes mit den Planungsleistungen zur Dachinstandsetzung der Kirche Hofdorf wurde das Büro für Denkmalpflege und Architektur, Regensburg bei Kosten von rund 8.300 €. Entscheidungen über Grundstücksangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen fasste das Gemeindegremium im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

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