11.01.2018: Aus dem Gemeinderat

Infobild

Eingangs informierte Bürgermeister Hornberger über das Schreiben der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vom 06.11.2017 mit der Möglichkeit der Teilnahme an einer erneuten Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Jahre 2020 bis 2022. Ein unbefristeter Dienstleistungsvertrag bestehe bereits, jedoch wird den Gemeinden und Zweckverbänden die erneute Wahlmöglichkeit zwischen Ökostrom oder Normalstrom eingeräumt. Der Gemeinderat überträgt die Ausschreibung der Strombelieferung für alle gemeindlichen Abnahmestellen für die Jahre 2020 bis 2022 auf den Bayerischen Gemeindetag und beschloss die Beschaffung von „Normalstrom“ im Rahmen der Bündelausschreibung. Der gleichmäßigen Verteilung des Grundhonorars auf die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, den Schulverband und den Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe sowie der Erstattung der weiteren Gebühren nach den tatsächlichen Abnahmestellen wurde zugestimmt.

Auf Grund eines Bürgerantrags wurde nach angeforderter Stellungnahme der Polizeiinspektion Bogen in der Zeit vom 6. bis 13. Dezember 2017 im Bereich Lintach 23 bis Lintach 30 ein Verkehrsdatenerfassungsgerät aufgestellt. Die PI Bogen teilte in ihrer Stellungnahme auch die Auswertung der Daten mit, wonach die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 38 km/h lag. Zudem wurde festgestellt, dass die dort formal geltende Höchstgeschwindigkeit zwar bei 100 km/h liegt, diese jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der gemäß Straßenverkehrsordnung geltenden Regeln von keinem Kraftfahrer fahrbar sei. Das Verkehrsaufkommen ist als sehr gering einzustufen, wobei die Eltern der dort wohnenden Kinder nicht aus der Verantwortung genommen werden dürfen. Das Ratsgremium gab dem Bürgerantrag zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht statt, beschloss jedoch am Anfang und Ende des betroffenen Bereiches jeweils das Gefahrenschild „Kinder“ aufzustellen und anzuordnen.

Sodann beschloss der Gemeinderat den Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren samt Aufwendungsersatz und Gebührenverzeichnis auf der Grundlage der aktualisierten Kalkulationsgrundlagen.

Anschließend informierte Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann über das Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 17.11.2017 zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung sowie über neue Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes, wonach eine 25-jährige Höchstverjährungsfrist im Erschließungsbeitragsrecht, beginnend mit dem 1. April 2021, eingeführt wurde. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der aktuellen Rechtslage.

Dann wurde das Schreiben der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben, in dem um Einverständnis der Gemeinde zum Abbau der Telefonzelle in der Bahnhofstraße 26 wegen der geringfügigen Auslastung gebeten wurde. Das Ratsgremium war mit dem Abbau nicht einverstanden, da es den Standort mit einem öffentlichen Fernsprecher als zwingend notwendige Grundversorgung ansieht.

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau von Getreidelagersilos in Eglsee 4, zur Nutzungsänderung des alten Wohnhauses in eine private Werkstatt in Lintach 23, zum Anbau einer abgeschlossenen Wohnung mit Garage an das bestehende Wohnhaus in Irlach 2 sowie zum Tekturplan für die Errichtung eines Geschäftshauses mit zwei Nutzungseinheiten in der Sollacher Str. 24.

Am Schluss des öffentlichen Teils teilten Bürgermeister Hornberger und Geschäftsstellenleiter Pollmann mit, dass nach Prüfung durch die Verwaltung die Gemeinde Hunderdorf die Voraussetzungen des Kommunalinvestitionsprogrammes Schulinfrastruktur –KIP-S zur Förderung von Investitionen für Sanierung, Umbau und Erweiterung erfüllen würde. Da die Sanierung der Schulturnhalle mit Sanitär- und Umkleideräumen angeraten wäre, beschloss der Gemeinderat einstimmig, sich für die Förderung nach dem KIP-S zu bewerben.

Es folgte ein umfangreicher nichtöffentlicher Teil, in dem sich das Gremium mit Grundstücks-, Vertrags- und notariellen Angelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

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