07.12.2017: Aus dem Gemeinderat

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B.Eng. Philip Schmidbauer vom Ingenieurbüro Sehlhoff stellte dem Gemeinderat die Ausführungsplanung zur Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes „Lindfeld III“ vor. Das Baugebiet umfasst 28 Bauparzellen. Diese werden durch eine Erschließungsstraße mit einer Länge von rund 380 m und einer Breite von 5,50 m sowie 3 Stichstraßen erschlossen. Im Baugebiet werden zusätzlich 13 Senkrechtparkplätze und entlang der nördlichen Erschließungsstraße ein Gehweg erstellt. Entlang der Kreisstraße SR 71 wird ein Geh- und Radweg sowie ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand errichtet. Das abzuführende Niederschlagswasser aus den Straßenflächen sowie die Regenwasserableitung erfolgt über zwei Regenrückhaltebecken in den Eglseer Bach. Das Schutzwasser wird über die Pumpstation Eglsee der gemeindlichen Kläranlage Hunderdorf zugeführt. Die Planung sieht hierzu Schmutzwasserleitungen von 600 m und Regenwasserleitungen von 420 m vor. Die veranschlagten Kosten für die Erschließung des gesamten Baugebietes für Straßenerschließung, Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße SR 71, Lärmschutzwand/-wall, Verlegung Wirtschaftsweg, Regen- und Schmutzwasserkanalisation sind mit ca. 1.198.000 € veranschlagt. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2018 und der Baubeginn ist im Herbst 2018 vorgesehen.

 

Bürgermeister Hans Hornberger und Stellv. Geschäftsleiter Reinhold Krieg informierten über die vom Bayerischen Landtag beschlossene Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern mit Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Gemeinden.

Zum Punkt Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot hat der Gemeinderat mit seiner früheren Stellungnahme festgestellt, dass diese Erweiterung um drei neue Ausnahmetatbestände begrüßt wird und hierzu Einverständnis besteht. Das nun in Spiegelstrich 2 und 3 aufgenommene Kriterium dieses Ausnahmetatbestandes „soweit kein geeigneter Alternativstandort vorhanden“ schränkt diese Ausnahmetatbestände erheblich ein. Gerade die im bisherigen Verfahrensstand festgelegte, vom Anbindegebot befreiende Ausnahmeregelung an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss hätte es ermöglicht, dass insbesondere bei zu entwickelnden Gewerbe- bzw. Industriegebieten an nicht angebundenen Standorten, im Gegensatz zu angebundenen Standorten, Nachteile für die Wohnbevölkerung in Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Belange eher ausgeschlossen werden können. Der Gemeinderat beschloss, dass die Aufnahme der Alternativenprüfung nach einem angebundenen Alternativstandort, also der Passus „sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden“ entfallen soll.

 

Der Gemeinderat wurde informiert, dass das Ökokonto Ö7 (Wiese am Bogenbach, „Am Wöhr“) mit einer Ausgleichsfläche von 11.482 m² vorab die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt erhalten hat. Bei der Bewirtschaftung sind die Vorgaben des Pflegekonzeptes einzuhalten. Das Ökokonto Ö6 („Windwiesen“ am Bogenbach) erhielt ebenfalls die mündliche Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt mit einer Ausgleichsfläche von 2.063 m². Von der Möglichkeit, durch Abgrabungen und Pflanzungen eine ökologische Aufwertung der Fläche zu erhalten wird aus Kostengründen abgesehen.

 

Das Einvernehmen des Gemeindegremiums erteilt wurde den Bauanträgen auf Errichtung eines Geräteschuppens Am Sportplatz, Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Windberger Str. 1, Tektur zum Freiflächengestaltungsplan zur Errichtung von drei Lagerhallen Im Gewerbepark, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Lindfeld, Tekturplan zur Errichtung einer Biogasanlage in Gaishausen 34 sowie der Ergänzung des Planes zur Errichtung eines Autohauses in Haselquanten 3.

 

Die Fragen und Anregungen aus der Bürgerversammlung vom 17.11.2017 wurden bekanntgegeben. In fast allen Fällen konnten die Fragen vom Bürgermeister bereits in der Bürgerversammlung beantwortet werden. Zum Antrag auf Errichtung einer Ausfahrt von der Martinstraße wird vom Gemeinderat festgestellt, dass im Bebauungsplan nur eine Gehweganbindung zum Friedhof vorgetragen ist und der Grund nicht im Eigentum der Gemeinde ist. Die Erstellung einer Durchfahrt für Kraftfahrzeuge wird nicht für notwendig erachtet und entspräche auch nicht der Bauleitplanung.

 

Abschließend informierte der Bürgermeister über das Dankschreiben der Tennisabteilung für die Unterstützung bei den Investitionen der Tennisabteilung sowie über die Ausgaben von rund 6.200 Euro für die Beseitigung der Schäden bei Feuerwehrgerätehaus in Gaishausen aufgrund der Überschwemmung durch das Unwetter im Juni 2016. Einladungen lagen vor zur Christbaumversteigerung der FFW Au vorm Wald und der Wintersonnwendfeier des SV Hunderdorf. Im anschließenden nichtöffentlichen Teil wurden verschiedene Vorkaufsrechtanfragen und Vertragsangelegenheiten behandelt.

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