01.12.2016: Aus der Gemeinschaftsversammlung

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Die Gemeinschaftsversammlung wurde über die Änderungen zur Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts informiert, die bisher im Wesentlichen nur im Rahmen der sogenannten Betriebe gewerblicher Art der Umsatzsteuer unterworfen waren. Die Verwaltungsgemeinschaft hatte keine Betrieb gewerblicher Art. In Zukunft wird die Steuerbarkeit die Regel sein. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2017. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts haben jedoch die Möglichkeit, die derzeitige Rechtslage bis Ende des Jahres 2020 beizubehalten, indem sie eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben.

Die Gemeinschaftversammlung hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, diese Optionserklärung abzugeben und hat dadurch die Möglichkeit bis Ende 2020 zu entscheiden, wann sie das neue Recht anwenden will.

Wegen allgemeiner Datenumstellung der Vermessungsämter in Bayern auf das ALKIS-System im NAS-Format ist das in der Verwaltung eingesetzte Geoinformationssystem (GIS) auf dieses System bzw. Format umzustellen. Die Gemeinschaftsversammlung erteilte der Fa. IP SYSCON, Bamberg hierzu den Auftrag über den Ankauf der notwendigen Software-Komponenten für den Datenimport und die Installation zum Nettopreis in Höhe von 4.000 Euro. Weiter informierte der Gemeinschaftsvorsitzende Hans Hornberger das Beschlussgremium der drei Mitgliedsgemeinden über das vorliegende Angebot eines Werbebüros zur Erstellung eines durch Werbung finanzierten Ortsinformationssystems für die Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Das Gesamtpaket besteht aus interaktiven Ortsplänen für die Homepages, Faltplänen, Ortsplantafeln für die gemeindlichen Schaukästen und Befliegungsvideos. Hierzu würde das Werbebüro mit den Gewerbebetrieben und Institutionen der drei Gemeinden in Kontakt treten. Das Angebot wurde von der Gemeinschaftversammlung zur Kenntnis genommen und zur Vorlage an die Mitgliedsgemeinden verwiesen.

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