24.02.2011

Aus dem Gemeinderat

 

„Der Bau eines Naturbadeweihers wird zurück gestellt, das Gewerbe- und Industriegebiet Nähe der Autobahn weiter verfolgt und der Musikverein erhält einen Zuschuss". Dies sind Entscheidungen des Gemeinderates in der stattgefundenen Sitzung im Rathaus.

Zunächst nahm der Gemeinderat Kenntnis von der gewünschten Fortführung der Planung für ein Mehrgenerationenhaus in Wegern 50. Danach soll anstelle des ursprünglich angedachten Flachdaches nunmehr ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25 Grad zur Ausführung kommen entsprechend dem Bebauungsplan Wegern II. Ferner ist damit verbunden die Anhebung des Kniestockes auf maximal 2,1 Meter. Diesbezüglich stimmte der Gemeinderat den Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu oder die Änderung des Bebauungsplanes für die Bauweise E + 2.

Dann nahm der Gemeinderat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen zur kombinierten Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Rammersberg für ein Wohnbauvorhaben. Seitens des Landratsamtes wurden städtebauliche erhebliche Bedenken geäußert. Zum anderen lag ein Antrag vor, zwei weitere Bauplätze festzulegen. Aufgrund der negativen Stellungnahme des Landratsamtes sowie der Antragsrücknahme stellte der Gemeinderat das Verfahren ein. Zum nächsten Tagesordnungspunkt berichtete Bürgermeister Hans Hornberger, dass man sich aufgrund des Vorschlages des ILE-Arbeitskreises und der Prioritätssetzung näher über die Machbarkeit eines Naturbadeweihers befasst habe. Wie Bürgermeister Hornberger und Verwaltungsleiter Xaver Kern weiter informierten, wäre der mögliche Standort mit der Grundlagenermittlung abzuklären. Mit einem Planungsbüro für vollbiologische Naturbäder erfolgte eine Ortseinsicht bei dem in Aussicht genommene Gelände im Anschluss an das Sportzentrum. Die Grundstücksgröße wäre mit ca. 5.000 qm grundsätzlich ausreichend, wobei die Wasserfläche mit ca. 800 qm und die Aufbereitungstechnik ca. 400 qm erfordern würden. Der Zulauf wäre mit Frischwasser oder Quellwasser zu sichern. Die Baukosten liegen grob geschätzt bei ca. 600.000 - 700.000 Euro inklusiv Außenanlagen. Der Unterhaltungsaufwand z.B. für Strom, Umwälzpumpen usw. wurde erfahrungsgemäß mit rund 10.000 - 12.000 Euro angeführt. Die Machbarkeitsstudie bis zur Entwurfsplanung würde vom Amt für Ländliche Entwicklung mit 50 % gefördert. Über das Programm Leader wäre evtl. eine Förderung von ca. 200.000 Euro denkbar, so die ersten Erkundigungen über Fördermöglichkeiten. Nach Erörterung war der Gemeinderat der Meinung, das Projekt aufgrund der hohen Investitionskosten und des laufenden Unterhaltungsaufwandes zurück zu stellen.

Der Ratsvorsitzende gab zur geplanten Deckblattänderung um Flächennutzungs- und Landschaftsplan wegen eines Gewerbe- und Industriegebietes Nähe der Autobahn A 3 bei Hofdorf einen Zwischenstand. Es müsse mit Einschränkungen gerechnet werden, zumal ein Abstand zur Autobahn einzuhalten ist und zum anderen auch die Naturparkzone festgelegt ist im in Aussicht genommenen Bereich Hofdorf/Grabmühl. Jedenfalls solle soweit wie möglich an der Ausweisung festhalten werden und demnächst erfolge die Vorlage einer Vorentwurfsskizze.

Zu den Baugesuchen Nutzungsänderung einer Autowerkstatt und Lackierhalle in Nolteweg 12 sowie zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in Brunnenstraße 44 und 46 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sodann nahmen die Ratsmitglieder Kenntnis von einem Zuschussantrag des Musikvereins Hunderdorf für die Erstausbildung der Musikschüler und der Unterrichtsförderung der Blasmusiker. Der Gemeinderat bewilligte für das Ausbildungsjahr 2010 antragsgemäß einen Zuschuss von insgesamt 2.977 Euro. Damit werden 36 junge Musikschülerinnen und -schüler in der Aus- und Weiterbildung seitens der Gemeinde gefördert. Zudem informierte der Gemeindechef über das derzeitige kartellrechtliche Verfahren bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und etwaige Schadenersatzmöglichkeiten. Auch die Gemeinde Hunderdorf habe 2010 von einer der betroffenen Firmen ein neues Löschfahrzeug TL 16/24 TR bestellt. Das Bundeskartellamt habe in seinem Fallbericht mitgeteilt, dass die Kartellabsprachen für den Zeitraum von 2001 bis 2009 nachgewiesen werden konnten. Daraus wäre zu folgern, dass wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den betroffenen Unternehmen im Jahre 2010 nicht mehr stattgefunden haben bzw. im Einzelnen erstmals nachgewiesen werden müssten. Der Bay. Gemeindetag setzte sich bezüglich möglicher Schadenersatzforderungen engagiert für die Kommunen ein und die Gemeinde bleibe am Sachverhalt dran. Erfreuliches konnte sodann der Bürgermeister berichten, denn laut Schlussbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurden der Gemeinde für den Kanalbauabschnitt 13, der bereits fertig gestellt und vorfinanziert ist, zu zuwendungsfähigen Kosten von 1.494.906 Euro Zuschüsse in Höhe von 1.046.434 Euro (70 %) bewilligt. Man hoffe, so Hornberger, dass zumindest ein Großteil der Zuwendung heuer zur Auszahlung kommt. Zur Kenntnis genommen wurde die Beteiligung zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung der Stadt Bogen für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen beim Fröschlhof und in Kleinlintach. Zudem liege eine Anhörung zur Bauleitplanung der Gemeinde Neukirchen für ein Gewerbegebiet Stippich vor. Zu beiden Planungen wurde konstatiert, dass Belange der Gemeinde Hunderdorf nicht berührt sind.

 

 

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