Infos zum Abwassergesamtkonzept/Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen bei der Bürgerversammlung am 26.11.2004

Dipl. Ing. Peter Baier vom Planungsbüro stellt das Gesamtabwasserkonzept auf der Entwurfsgrundlage vor. Die Grundstücke, die innerhalb der nächsten sieben Jahre an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde angeschlossen werden, sind der Gebietsklasse II zugeordnet, diejenigen Grundstücke, die keinen zentralen Anschluss erhalten, werden in die Gebietsklasse III eingestuft. Die Stufe III bedeutet, das der Grundstückseigentümer seine eigene Kleinkläranlage mit einer biologischen Nachreinigungsstufe zu ergänzen hat. Das behandelte Überlaufwasser sei in ein Gewässer einzuleiten, unter bestimmten Voraussetzungen komme auch eine Verrieselung auf dem Grundstück in Frage, so der Ingenieur. Er führte sodann als mögliche in Betracht kommende biologische Nachreinigungsstufen an: Abwasserteich, Pflanzenbeet, Tropf- und Tauchkörperanlage, Belebungsanlage, Filterschachtanlage. Was bei den einzelnen Grundstücken maßgebend sei, ist nach Absprache mit den amtlichen Sachverständigen festzulegen. Es gelte folgende Verfahrensweise: Gutachten eines Sachverständigen, Genehmigung durch das Landratsamt, Ausführung, Abnahme durch den Sachverständigen, Zuschussantrag über die Gemeinde. Die Zuweisungen für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen richte sich nach pauschalen Sockelbeträgen. Für die biologische Nachreinigungsstufe bis vier Einwohner betrage der Zuschuss 1.500 Euro, pro weiteren Einwohner 250 Euro. Die mechanische Vorbehandlungsstufe werde mit 750 Euro gefördert. Wichtig für diese Förderung der Privatanlagen sei, dass das Gesamtkonzept mit der Gemeinde einschließlich Gebäudeliste erstellt sei. Weiterhin gab Baier Hinweise zum sachgemäßen Bau und Betrieb der Kleinkläranlagen. Als durchschnittliche Pauschalsätze gab der Ingenieur die Nachrüstung der Kleinkläranlagen mit rd. 6.700 Euro an, bei höheren Anforderungen mit rd. 8.300 Euro. Die jährlichen Betriebskosten seien etwa bei 370 Euro.

 

Rudolf Seidenader, Dipl. Ingenieur beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, konstatierte, dass die Gemeinde bereits zurückliegend ein weitläufiges Kanalnetz erstellt habe und auch bei der Nachrüstung der Kläranlage die richtigen Schritte eingeleitet habe, um eine Förderung zu erhalten. Die Aufgabe des Gesamtkonzeptes sei, flächendeckend den Anforderungen an den Gewässerschutz gerecht zu werden. Rund fünf Prozent der bayerischen Bevölkerung erhalten keinen Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung, so dass für die Kleinkläranlagennachrüstung mit der erforderlichen Nachreinigungsstufe eine Förderrichtlinie beschlossen wurde. Neubauten erhalten keine Zuwendungen. Verrieselungen, so Seidenader, erfüllen nicht diese Anforderungen, Bodenfilter nur dann, wenn die Anforderungen an die Reinigungsleistung erfüllt werden. Der Betrieb der Kleinkläranlagen ist vom Eigentümer künftig zu überwachen und der Einzelne dürfe die Wartung nicht vernachlässigen. Wie die Anlagen zu überwachen seien, regele die Überwachungsverordnung und alle zwei Jahre sei auch eine Prüfung durch den Sachverständigen zu veranlassen. Seidenader wies abschließend noch darauf hin, dass die Übergangszeit von sieben Jahren die Schaffung des zentralen Kanalanschlusses für die Gemeinde gelte, jedoch nicht für die Nachrüstung der privaten Kleinkläranlagen. Diese Nachrüstungen sind nach der Beschlussfassung über das Gesamtkonzept durch den Gemeinderat vorzunehmen.

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