12.02.2009

Vom Gemeinderat

Bürgermeister Hans Hornberger gab zunächst das Submissionsergebnis der beschränkt öffentlichen Ausschreibung für die Buswarte- und Infostelle am ehem. Bahnhofsplatz bekannt, die im Rahmen der Ortskernsanierung neu errichtet wird. Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Niederbayern den Auftrag an den wirtschaftlichsten Angebotssteller, der Firma Fuchs, Aiterhofen, zu erteilen für die Ausführungsart der Dacheindeckung mit Aluwelle zum Angebotspreis von rund 46.000 Euro einschließlich Glas-Graffitischutz. Weiterhin wies der Bürgermeister auf die anstehende Gehweganpassung und -sanierung im Teilabschnitt der Einmündung Windberger Straße und der Straße am Sportplatz entlang der Staatsstraße 2139 hin. Weiterhin wurde vom Staatl. Hochbauamt Passau, Servicestelle Deggendorf, angeregt, den Rückbau des Gehweges an der südlichen Seite der Staatsstraße vorzunehmen, da dieser Bürgersteig nicht mehr benötigt wird, da unmittelbar daneben der Geh- und Radweg an der ehemaligen Bahntrasse verläuft. Die Ratsmitglieder sprachen sich im Grundsatz vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Niederbayern für die Ausführung der Maßnahme aus. Die Kosten sind vom MKS-Planungsbüro mit rd. 30.000 € geschätzt für diese Gehwegbaumaßnahmen. Die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm als Ergänzung zur jetzt genehmigten Ortskernsanierung „ehemaliger Bahnhofsplatz" ist zu beantragen.

 

Weiterhin wurde entschieden, Antrag zu stellen auf die amtliche Änderung des bisher im amtlichen Ortsverzeichnis geführten Ortsteils Namens „Hasenquanten" in „Haselquanten". Wie der Gemeindechef berichtete, habe die Anhörung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein einstimmiges Votum für die Beibehaltung der bisherigen gebräuchlichen Schreibweise „Haselquanten" ergeben hat. Seit Jahrzehnten wird im privaten sowie im gemeindeamtlichen Schriftverkehr stets die Bezeichnung „Haselquanten" verwendet anstelle Hasenquanten, wie im amtl. Ortsverzeichnis aufgeführt. Aufgrund der EDV-Technik, Navigationssysteme, Vermessungspläne usw. sei eine amtliche Änderung geboten und in die Wege zu leiten, begründete der Ratsvorsitzende die Beschlussfassung.

 

Breiten Raum nahm auch der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) nach der neuen Mustersatzung des Bayer. Staatsministeriums/Gemeindetages ein. Verwaltungsleiter Xaver Kern erläuterte die anstehenden Neuregelungen, die aufgrund der allgemein ergangenen Rechtsprechung und der Empfehlungen veranlasst sind. Weiterhin wurde zur Kenntnis gegeben, dass die vorgenommene umfangreiche Kalkulation der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung gegenüber den Schmutzwasserkosten einen Anteil von rund 10 Prozent erbrachte. Danach wird die 12-Prozent-Erheblichkeitsgrenze unterschritten und die Einführung einer getrennten Niederschlags- und Schmutzwassergebühr nicht erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss den Erlass der BGS/EWS-Satzung, wonach die Herstellungsbeiträge für ausstehende und künftige Veranlagungen 1,30 Euro (bisher 1,85) pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 13,00 (10,30) Euro pro Quadratmeter Geschossfläche festgesetzt werden. Darf Niederschlagswasser nicht eingeleitet werden, so wird ein Beitrag nach der Grundstücksfläche nicht erhoben. Entsprechend dem errechneten Kostenverhältnis Schmutzwasser zu Niederschlagswasser mit rund 10 Prozent war auch ein neuer Gebührensatz nach dem Frischwasserbezug festzulegen, da der bisherige Pauschalabzug von 25 Prozent nach der Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist. Nach der Neuregelung beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser 1,22 Euro (bisher 1,07) und bei nur zugelassener Schmutzwasserableitung 1,14 Euro (bisher 0,80) bei gleich bleibender Grundgebühr von 5,-- Euro je Monat. Die Gebührenanpassung nach fünf Jahren beinhaltet auch allgemeine Preissteigerungen und kalkulatorische Kosten für Investitionen in die Abwasseranlage. In der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass für die Kläranlagensanierung keine gesonderten Verbesserungsbeiträge erhoben wurden.

Zu den Baugesuchen für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Gaishausen, Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus in Hofdorf 8 und Ersatzbau einer Bergehalle in Riglberg 3 wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Sodann zeigte das Gemeindeoberhaupt zwischenzeitlich eingeholte Gestaltungsskizzen und das vorliegende Kostenangebot für eine Urnenwand auf. Nach Erörterung sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Gestaltung und Auftragsvergabe der Urnenwand nach Vorschlag 1 der Firma Kronimus aus. Danach wird der Mittelblock mit Flamme und Kreuz gestaltet, jeweils seitlich sind vier versetzte Stelen mit drei bzw. vier Urnennischen vorgesehen. Sonach sind 28 Urnenplätze eingeplant, wobei eine Erweiterungsmöglichkeit besteht. Der Preis beziffert sich auf rund 19.000 €. Die zu verwendenden Materialien und Farbtöne werden dann noch in einer gesonderten Besprechung festgelegt, so der Ratsvorsitzende abschließend. Er freute sich, dass nun die Verwirklichung der Urnenwand in absehbarer Zeit möglich wird.

 

Zur Kenntnis genommen wurden die eingegangenen Stellungnahmen für die Erweiterung der Außenbereichssatzung Lintach laut Anliegeranträgen. Das Landratsamt riet dringend ab, das Verfahren weiter zu führen, da die notwendigen Voraussetzungen für die Einbeziehung der beiden Grundstücke nicht nur aus fachlicher, sondern insbesondere auch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht gegeben sind. Eine endgültige Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens wurde noch nicht getroffen und ein nunmehr angedachter, äußerst minimierter Planungseingriff in den Aussenbereich soll nochmals mit dem Landratsamt erörtert werden.

 

Bei einem weiteren Beratungspunkt wurde der Entwurf des Bedarfsplanes für notwendige Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt. Vom Verwaltungsleiter wurde insbesondere auf die Entwicklung der Geburtenzahlen und auf die Prognose der benötigten Kinderbetreuungsplätze verwiesen. Dafür wurden auch die Eltern mit einem Fragebogen gehört und die Angaben in die Gesamtbewertung miteinbezogen. Insbesondere wäre für das Kindergartenjahr 2009/2010 ein weitgehender vormittägiger Gruppenbedarf gegeben laut den zwischenzeitlichen Anmeldungen im Kindergarten. Seitens der Kindergartenleitung, der Kath. Kirchenstiftung als Trägerin sowie der Gemeinde werde alles daran gesetzt, die notwendigen Betreuungsplätze nach den gewünschten Zeiten vor Ort zu sichern. Weiterhin werde bei der Bedarfsplanung und -anerkennung auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern soweit möglich Rechnung getragen. Eine Beschlussfassung über den Bedarfsplan zu den Kindertageseinrichtungen ist für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen, wozu auch noch eine Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgt.

 

Abschließend beschloss der Gemeinderat mit 14 gegen eine Stimme, die Ortsschildversetzung Hunderdorf/Thananger, wie sie unter Bezug auf die Ortseinsicht und fachliche Stellungnahme der Polizei Bogen vorgenommen wurde, als erledigt zu betrachten. Abschließend wurde der neueste Chronikband vom Ortschronisten und Ehrenbürger Kornel Klar „Gotteshäuser im Bayerischen Wald" vorgestellt und dem Verfasser wiederum Dank und Anerkennung seitens des Bürgermeisters ausgesprochen. Aus dem Gemeinderat wurde noch die Jugendwahlkonzeption „U 18" für die Bundestagswahl angesprochen. Hier könnte eine simulierte Wahl für unter 18-Jährige eingerichtet werden. Eine Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung.

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